Korruption

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Als Korruption bezeichnet man den Missbrauch einer meiste hohen Stelle in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik um einen Vorteil zu erlangen. Dieser Vorteil kann sowohl materieller (Geld, Gegenstände usw.) als auch immaterieller Natur sein. Als Korruption gilt sowohl Bestechung und Bestechlichkeit als auch Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Als "Korruption" bezeichnet man gelegentlich auch moralischen Verfall.

Korruption gilt im Kaiserreich theoretisch als ein schweres Verbrechen, da es den Staatsapparat untergräbt und das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren des Kaiserreiches erschüttert. Praktisch jedoch ist die Korruption im Reich sehr weit verbreitet. Sie kommt sowohl auf lokaler Ebene vor (z.b ein privater Bauunternehmer besticht einen lokalen Magistraten um einen Auftrag zu erhalten) als auch auf höchster Ebene vor. So gilt etwa der Ältestenrat als ein Gremium in dem Bestechung an der Tagesordnung ist. Nicht wenige behaupten dass die Mitglieder des Ältestenrates ihrer Titel regelrecht gekauft haben.

Obwohl die Korruption weit verbreitet ist, gab es in der Vergangenheit häufig groß angelegte Anti-Korruptionskampagnen der Kaiser. Zuständig für den Kampf gegen die Korruption ist das Kaiserliche Zensus- und Steueramt. Dieses Amt gilt allerdings pikanterweise ebenfalls als sehr korrupt.

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