Vogt

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Der Vogt ist der oberste Verwalter eines Guts, einer Stadt oder Region. Bei der Verwaltung einer Festung oder Burg spricht man vom Burgvogt.[1] In der nordischen Kultur ist der Vogt als Berater fester Bestandteil des Hofs eines jeden Jarls.[2] Im altmerischen Regierungssystem ist der Stiftsvogt der Anführer kleinerer Siedlungen,[3] wird aber auch als Bezeichnung für die mächtigeren Sippenhochfürsten genommen.[4] Neben dem Dienst an Adeligen und Herrschern finden sich Vögte auch im Dienst von Gilden wie der Kriegergilde.[5]

Der Vogt wird vom Besitzer oder Herrscher des zu verwaltenen Gebietes bestimmt. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse eignen sich nur vertrauenswürdige Personen für diese Position.[6] Ein fähiger Vogt führt zu einer starken Besitzung.[7]

Aufgaben

Der Vogt hat diverse Aufgaben, die je nach Einsatzort variieren. Grundsätzlich kümmert er sich um die alltäglichen Abläufe[2] sowie die Finanzen,[8] kauft benötigte Güter und sorgt für die Ausführung der Wünsche seines Dienstherrn.[6] Dabei legt er je nach Größe der zu verwaltenden Guts selbst Hand an oder delegiert an ihm unterstellte Assistenten.[8]

Anmerkungen

  • Namensnennung 2.5
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