Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Gildengesetz''' war ein Erlass, der unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]] annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existiert. Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en Versidue-Shaie eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
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Das '''Gildengesetz''' war ein Erlass, der unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]] annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existiert. Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
  
 
Unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes wurde die [[Kriegergilde]] gegründet.
 
Unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes wurde die [[Kriegergilde]] gegründet.

Version vom 1. Oktober 2010, 20:32 Uhr

Das Gildengesetz war ein Erlass, der unter anderem die Krieger- und Magiergilde annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existiert. Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versidue-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versidue-Shaie bestätigt.

Unter Sektion 4 des Gildengesetzes wurde die Kriegergilde gegründet.

Literaturverweise

  • Namensnennung 2.5
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