Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Gildengesetz''' war ein Erlass, der unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]], aber auch andere [[Gilden]] annerkannte, wie sie in ihrer heutigen Form existieren. Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
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Das '''Gildengesetz''' von [[2Ä 321]] war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des [[Zweites Kaiserreich|zweiten Kaiserreiches]], durch welchen unter anderem die [[Kriegergilde|Krieger]]- und [[Magiergilde]], wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.
  
Unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes wurde die [[Kriegergilde]] gegründet.
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Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versidue-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versidue-Shaie]] bestätigt.
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* [[Architektengilde]]
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* [[Astrologengilde]]
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* [[Brauergilde]]
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* [[Gilde der Köche]]
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* [[Heilergilde]]
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* [[Kesselflickergilde]]
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* [[Kriegergilde]] (unter ''Sektion 4'' des Gildengesetzes)
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* [[Kürschnergilde]]
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* [[Magiergilde]]
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* [[Minnesängergilde]]
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* [[Prostituiertengilde]]
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* [[Rattenfängergilde]]
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* [[Rechtsanwaltsgilde]]
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* [[Schreibergilde]]
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* [[Schustergilde]]
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* [[Webergilde]]
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* [[Winzergilde]]
  
 
==Literaturverweise==
 
==Literaturverweise==
 
*[[Quelle:De Rerum Dirennis|De Rerum Dirennis]] von [[Vorian Direnni]]
 
*[[Quelle:De Rerum Dirennis|De Rerum Dirennis]] von [[Vorian Direnni]]
*[[Quelle:Regeln der Kriegergilde|Regeln der Kriegergilde]]
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*[[Quelle:Geschichte der Krigergilde]] von einem unbekannten Autor
*[[Quelle:Regeln der Magiergilde|Regeln der Magiergilde]]
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*[[Quelle:Regeln der Kriegergilde|Regeln der Kriegergilde]] von einem unbekannten Autor
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*[[Quelle:Regeln der Magiergilde|Regeln der Magiergilde]] von einem unbekannten Autor
  
 
[[Kategorie:Cyrodiil]]
 
[[Kategorie:Cyrodiil]]

Version vom 1. Oktober 2010, 21:01 Uhr

Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.

Entstehung

Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versidue-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versidue-Shaie bestätigt.

Anerkannte Gilden

Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:

Literaturverweise

  • Namensnennung 2.5
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