Gildengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Es entstand im Jahre [[2Ä 321]] und wurde unter anderem von [[Pelladil Direnni]] maßgeblich vorangetrieben, der unter dem [[Potentat]]en [[Versiduae-Shaie]] eine mit dem [[Kaiserlicher Kampfmagier|Kaiserlichen Kampfmagier]] vergleichbare Position innehatte. In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von [[Versiduae-Shaie]] bestätigt.
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Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten [[Cyrodiilisches Kaiserreich|Kaiserreich]]. Da das Gesetzt sogar auf den [[Sommersend-Inseln]] anerkannt wurde,<ref>{{ESO|Aus dem Archiv der Gelehrten#Reman II. – Grenzen des Ehrgeizes|Aus dem Archiv der Gelehrten, ''Reman II. – Grenzen des Ehrgeizes''}}</ref> wurde der Handel in ganz [[Tamriel]] vereinfacht. Unter anderem begünstigte der Aufstieg der Gilden auch die Verbreitung von neuen [[Material]]en auf den Märkten, die aus anderen [[Provinz]]en importiert wurden.<ref>{{ESO|Aus dem Archiv der Gelehrten#Handwerk und Schreinerei|Aus dem Archiv der Gelehrten, ''Handwerk und Schreinerei''}}</ref>
 
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Version vom 17. November 2019, 18:58 Uhr

Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.

Entstehung

Es entstand im Jahre 2Ä 321 und wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich vorangetrieben, der unter dem Potentaten Versiduae-Shaie eine mit dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte.[1] In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versiduae-Shaie bestätigt.[2]

Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten Kaiserreich. Da das Gesetzt sogar auf den Sommersend-Inseln anerkannt wurde,[3] wurde der Handel in ganz Tamriel vereinfacht. Unter anderem begünstigte der Aufstieg der Gilden auch die Verbreitung von neuen Materialen auf den Märkten, die aus anderen Provinzen importiert wurden.[4]

Anerkannte Gilden

Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:[5]

Literaturverweise

Anmerkungen

  • Namensnennung 2.5
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