Sklaverei: Unterschied zwischen den Versionen

Werbung (Nur für Gäste)
K
Zeile 1: Zeile 1:
'''Sklaverei''' ist im  [[Kaiserreich]] fast grundsätzlich verboten. Die einzige Ausnahme bildet die [[Provinz]] [[Morrowind (Provinz)|Morrowind]]. In einem Vertrag aus dem Jahre [[1Ä 2920]] steht geschrieben, dass dieser [[Provinz]] Sonderrechte ausgesprochen werden, wodurch die Sklavenhaltung legalisiert wurde. Gegen alle Rechtmäßigeit ist dadurch das Befreien der [[Sklaven]], welche meistens der [[Tierrasse]]n der [[Argonier]] oder [[Khajiit]] angehören, illegal. Die jetzige Kaiserregierung duldet dies zwar, ist aber damit überhaupt nicht zufrieden.
+
'''Sklaverei''' ist im  [[Kaiserreich]] fast grundsätzlich verboten. Die einzige Ausnahme bildet die [[Provinz]] [[Morrowind (Provinz)|Morrowind]]. Der Vertrag aus dem Jahre [[1Ä 2920]] legt fest, dass dieser [[Provinz]] Sonderrechte zugesprochen werden, wodurch die Sklavenhaltung legalisiert wurde. Gegen alle Rechtmäßigkeit ist dadurch das Befreien der [[Sklaven]], welche meistens der [[Tierrasse]]n der [[Argonier]] oder [[Khajiit]] angehören, illegal. Die jetzige Kaiserregierung duldet dies zwar, betrachtet diesen Zustand allerdings als nicht akzeptabel.
  
 
[[Kategorie:Begriffserklärung]]
 
[[Kategorie:Begriffserklärung]]

Version vom 9. März 2007, 22:19 Uhr

Sklaverei ist im Kaiserreich fast grundsätzlich verboten. Die einzige Ausnahme bildet die Provinz Morrowind. Der Vertrag aus dem Jahre 1Ä 2920 legt fest, dass dieser Provinz Sonderrechte zugesprochen werden, wodurch die Sklavenhaltung legalisiert wurde. Gegen alle Rechtmäßigkeit ist dadurch das Befreien der Sklaven, welche meistens der Tierrassen der Argonier oder Khajiit angehören, illegal. Die jetzige Kaiserregierung duldet dies zwar, betrachtet diesen Zustand allerdings als nicht akzeptabel.

  • Namensnennung 2.5
  • Powered by MediaWiki
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden