Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Es sei verfassungswidrig und verstieße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, auf Vorrat die Daten der Telefon- und Internetnutzer zu speichern. Dabei würde aber nicht ausgeschlossen werden, das Verfahren künftig wieder zu verwenden, jedoch dann nach strengen Maßstäben. Alle bereits gesammelten Daten würden gelöscht werden, heißt es.
http://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-stoppt-Vorratsdatenspeicherung-article754553.html
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