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'''Prinz''' beziehungsweise '''Prinzessin''' ist die Bezeichnung für die Nachkommen eines Herrschers. Auch die zugeheirateten Schwiegertöchter beziehungsweise -söhne werden mit diesem Titel bedacht. | '''Prinz''' beziehungsweise '''Prinzessin''' ist die Bezeichnung für die Nachkommen eines Herrschers. Auch die zugeheirateten Schwiegertöchter beziehungsweise -söhne werden mit diesem Titel bedacht. | ||
Wenn ein Herrscher ([[Kaiser]], [[König]], [[Herzog]], etc.) stirbt wird dessen Titel dem ältesten Kind, welches meistens als '''Kron-''' oder '''Erbprinz''' bezeichnet wird, übertragen. Der Titel des Ehepartners wird ebenfalls dementsprechend aufgewertet. | Wenn ein Herrscher ([[Kaiser]], [[König]], [[Herzog]], etc.) stirbt wird dessen Titel dem ältesten Kind, welches meistens als '''Kron-''' oder '''Erbprinz''' bezeichnet wird, übertragen. Der Titel des Ehepartners wird ebenfalls dementsprechend aufgewertet. | ||
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Aktuelle Version vom 29. März 2025, 20:08 Uhr
| Dieser Artikel handelt von Nachkommen königlichen Geblüts. Für das Schwein, siehe Prinzessin (Schwein). |
Prinz beziehungsweise Prinzessin ist die Bezeichnung für die Nachkommen eines Herrschers. Auch die zugeheirateten Schwiegertöchter beziehungsweise -söhne werden mit diesem Titel bedacht.
Wenn ein Herrscher (Kaiser, König, Herzog, etc.) stirbt wird dessen Titel dem ältesten Kind, welches meistens als Kron- oder Erbprinz bezeichnet wird, übertragen. Der Titel des Ehepartners wird ebenfalls dementsprechend aufgewertet.