Du bist aus dem folgenden Grund nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten: Diese Aktion ist auf Benutzer beschränkt, die einer der Gruppen „Novizen, Administratoren, Gelehrte“ angehören. Du kannst den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren. '''Hehler''' sind [[Händler]] für gestohlene Waren. Somit ist es [[Dieb]]en möglich, ihre Beute schnell zu veräußern. Dieser illegale Handel von Diebesgut wird von ehrbaren Kaufleuten nicht betrieben und von der [[Kaiserliches Rechtswesen|Justiz]] geahndet.<ref name=Graufuchs>Siehe {{OBL|Die Anhängerschaft des Graufuchses}}</ref> Auch können Hehler die Beute schieben, sprich ihre Herkunft als Diebesgut verschleiern.<ref>Spielinhalt von {{ESO|Elder Scrolls Online}} seit Patch 1.6</ref> Hehler besitzen ein geschultes Auge für den Wert der Waren, die ihnen vorgelegt werden. So können sie beispielsweise gefälschten [[Schmuck]] erkennen.<ref>Siehe Dialog mit {{OBL|Faustina Cartia}}</ref> Auch sind sie gut vernetzt und wissen um sogenannte "heiße Ware": Gegenstände, deren Weiterverkauf aufgrund der Bekanntheit der Ware unmöglich ist oder ein hohes Risiko birgt, da Vorbesitzer oder [[Kaiserliches Rechtswesen|Justiz]] aktiv auf der Suche nach den Gegenständen sind.<ref>Siehe {{OBL|Zerknitterte Notiz}} sowie Dialog mit {{OBL|Amusei}}</ref> Als Bezahlung für ihre Dienstleistung nehmen Hehler einen Anteil am [[Septime|Verkaufspreis]] der Waren.<Ref>Siehe {{MW|Der Kuchen und der Diamant}}</ref> Teilweise organisieren sie sich über die örtliche [[Diebesgilde]], sofern eine existiert.<ref name=Graufuchs/><ref>Siehe {{OBL|Mythos oder Bedrohung?}}</ref> Das Wissen um die Identität eines Hehlers ist stets wohlbehütet und nur durch Weitergabe durch andere Diebe, freundlich gesinnte [[Bettler]] oder die sogenannten [[Schattenzeichen]] erhältlich.<ref>Siehe {{SR|Schattenzeichen}}</ref> {{Anmerkungen}} [[Kategorie: Berufe]] Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet: Vorlage:Anmerkungen (Quelltext anzeigen) Vorlage:ESO (Quelltext anzeigen) Vorlage:MW (Quelltext anzeigen) Vorlage:OBL (Quelltext anzeigen) Vorlage:SR (Quelltext anzeigen) Zurück zur Seite Hehler.