Fummeln verboten?

Ich denke, sexuelle Handlungen zwischen einem Paar, egal wie alt (natürlich nicht zu jung :roll: ) sind ganz alleine die Sache von eben genanntem. Da hat sich niemand einzumischen, das geht auch niemanden etwas an. Warum auch? Wenn überhaupt noch ein Funken von "Privatsphäre" existiert, dann mischt sich da keiner ein. Dann hat sich da keiner einzumischen. Ich meine, ab einem gewissen Alter weiß man, was man tut. Und der Konsequenzen ist man sich dann meistens auch bewusst. (Nun ist es ja auch leider so, dass nicht alle Jugendlichen wissen, was bei sexuellen Handlungen passieren kann...:roll: )
Ich finde, in solche Sachen hat sich keiner einzumischen. Das geht nur die "Betroffenen" was an, was die machen, niemanden sonst.

PS: Ich hoffe, man versteht meinen Kauderwelsch :-D
 
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@Warrior, ich hab so zimlich alles verstanden😉
Ich bin ganz deiner Meinung. Wenn man sich der Konsequenzen bewusst ist, dann sollte man machen dürfen was man will.
Allerdeings ist das mit der Kinderpornografie was anderes. Wenn man videos oder Bilder macht und sie veröffentlicht, dann sollte man wenigstens alt genug sein, das heist 18:?
 
Auch wenn man so etwas macht -mal angenommen, es handelt sich nicht um wirklich illegale Kinderpornographie-, dann hat das auf dem eigenen Pc zu bleiben und ist DORT auch nicht verboten. Es ist verboten, wenn es im Internet veröffentlicht wird und die abgebildeten Personen sichtbar unter 18 sind. Da gab es neulich einen Bericht im Netz, dass ein Mädchen für seinen Freund Bilder gemacht hat, auf der die nackt war. Das wurde eben gefunden und der PC von dem Freund wurde beschlagnahmt wegen Verdacht auf Kinderpornographie. :roll:

Also wie gesagt, wenn man irgendwelche Nacktbilder von sich oder sonst wem machen sollte, sollten die auf dem eigenen PC bleiben und nicht im Internet rumkursieren 😉

Edit: Aber da schweife ich ja vom eigentlichen Thema ab, entschuldigt. 😀
Im Endeffekt geht es mir lediglich um die vorher genannte Privatsphäre, die aber wohl bald so nicht mehr existieren wird, wenn das so weiter geht :roll:
 
Bald versucht man dann auch noch zu sagen wie oft man Sex haben darf, dann machen sies so wie in China, das jede Familie nur ein Kind haben darf:nene:
Von wegen Privatsphere😱
 
In China hat das ja Gründe, aber in Deutschland ist das eher unwahrscheinlich, vor allem nicht, weil wir ja eine "Rentnerschwemme" haben, d.h zu wenige Geburten. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun, deshalb BTT.
 
Ihr dreht mir alle die Worte im Mund um!

.:Kadir.: schrieb:
(auch ich stimme Killfetzer zu, solche sexuellen handlungen haben wirklich nichts im fernsehen zu tun, vorallem nicht nachmittags und am frühen abend!)

Ich bin natürlich gegen Kinderpornograhie, allerdings habe ich in meinem Post nichts dergleichen geschrieben. Dies muss ich einfach mal anmerken, da hier im Forum ständig Leuten unterstellt wird gewisse Dinge gesagt zu haben, die sie gar nciht gesagt haben.

Timmobile schrieb:
@Kill: Das Problem ist, dass du als Kinderschänder giltst, wenn deine Freundin keine 18 Jahre alt ist. Und wenn auch du unter 18 bist, gilt sie auch als Kinderschänder. Verstehst du den Widerspruch? Dass Kinderpornographie unterbunden wird, finde ich gut, aber das ist ein Eingriff in das Privatleben von Jugendlichen. Kann doch sein, dass ein alter Spießer neben mir im Kino das Rumknutschen oder leichtes Brustberühren mit meiner Freundin als "sexuelle Handlung" ansieht. Und schon heißt es: Ab innen Knast...

1. Solange beide unter 18 sind (und auch die sonstigen "Alterskombinationen"; keiner unter 14, usw. stimmen) macht sich keiner strafbar.

A-Bomb schrieb:
Das geht dann ja aber trotzdem gegen mich, meine Freundin ist gerade 16 geworden und in einem Jahr würde ich mich also strafbar machen, sobald ich mit ihr irgendeine sexuelle Handlung begehe. Das heißt zwar das das, was auf dem ersten Link am Threadanfang steht, nur bedingt richtig ist, aber trotzdem einen wahren Ursprung hat, der mir schaden wird. Das ist zwar nicht ganz so schlimm und absurd, aber allein in dem Wissen zu sein, dass ich gesetzlich dann ein Kinderschänder wäre. Ich meine, bisher habe ich diese Art von Mensch verabscheut und dann bin ich selbst einer. Um das zu verhindern, müsste ich mit ihr ein Jahr lang Pause machen, aber das ist schwer

2. War es schon immer zumindest rechtliche Grauzone, wenn eine volljährige Person mit einer nicht volljährigen Person Geschlechtsverkehr hatte. Und wie schon so oft gesagt, ohne Kläger keine Klage. Solange ihr nicht in der Öffentlichkeit Geschlechtsverkehr habt (was sowieso Erregung öffentlichen rgernisses wäre), kann euch keiner was. Ich möchte die Polizei sehen, die eine Strafanzeige wegen eines Kusses annimmt. So gesehen, müsstest du auch sämtliche Eltern als Kinderschänder einsperren, wenn die mal ihr Kind küssen. Also bleib bitte mal realistisch.

Timoblie schrieb:
Ich hab mir grade den von Kill geposteten Gesetzentwurf durchgelesen. Und da steht:
Killfetzer schrieb:
b) Im Dreizehnten Abschnitt wird die Angabe zu § 184b wie folgt gefasst:
„§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften“.
Schon, wenn du etwas über Sex unter jugendlichen schreibst, ist das strafbar. Wie wollen wir dann die Aufklärung legal durchkriegen? Als ich 12 war, kamen Leute von der AWO bei uns ins Klassenzimmer marschiert, mit einem Korb voll aufklärender Schriften und Sexspielzeug wie Dildos etc.
Die haben uns eine Menge interessantes und erleichterndes Zeug erzählt, auch was über Verhütung usw. Mir wird beim Gedanken, dass das wegfallen würde, ganz bange. Das ist ein Schritt zurück ins Mittelalter.

€dit:
Killfetzer schrieb:
In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter achtzehn Jahren“ ersetzt.
Bekanntlich sind Mädchen Jungs in der Entwicklung etwa 2 Jahre voraus, es ist also nicht ungewöhnlich, wenn ein 18-jähriger eine Freundin hat, die Jünger als 16 ist. Jetzt wird das ganze nochmal verschärft: Selbst, wenn du jünger als deine Freundin bist, machst du dich als Kinderschänder strafbar!!

Desweiteren müsstn meine Eltern dann einen Haufen Babybilder von mir wegwerfen, weil das ja Kinderpornographie ist.

Wie du in §184b lesen kannst, sind KINDER- und JUGENDPORNOGRAFISCHE Schriften verboten. Das heißt nichts weiter als, dass keine Minderjährigen auf Aufklärungsbilder/-filmen zu sehen sein dürfen. Solange die Darsteller volljährig sind, ist das kein Problem. Und bitte erzähl mir nicht, dass du die Aufklärung nicht mehr verstehst, wenn die Darsteller 18 statt 16 sind.

Dein Beispiel (18jähriger Junge und unter 16 Jahre altes Mädchen) war scho immer strafbar.

Babybilder sind meines Wissens nicht pornographich oder werden irgendwelche sexuellen Handlungen auf Babybildern begangen?


/EDIT: Da die Diskussion gerade dahin abschweift: Was hat die gesamte Diskussion mit Privatsphäre zu tun?

/EDIT2: Bevor hier weiter nur mit Brocken des Gesetzestextes rumgeworfen wird, hier der komplette: http://de.wikisource.org/wiki/Straf...traftaten_gegen_die_sexuelle_Selbstbestimmung. Besonders interessant dürften §182.2, §184f sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht ob ihr da nicht was falsch versteht:

(sexu- elle Handlungen mit Personen unter sechzehn Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt) auf die Altersgruppe der Sechzehn- und Sieb- zehnjährigen zu erstrecken und den Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in diesen Fällen unter Strafe zu stellen.
Das hieße doch nur keine Liebe machen wenn er/sie es nicht will bzw. Geld dafür haben will 😉
 
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Es geht mir ja nicht darum, dass ich angezeigt werden könnte, ich ärgere mich darüber, dass ich in dem Bewusstsein sein werde, dass ich mich in dem Moment in dem ich mit meiner Freundin Geschlechtsverkehr habe, zum Kinderschänder mache. Allein der Gedanke, wäre für mich schon genug um sofort wütend zu werden. Die Lust darauf würde mir bestimmt auch schlagartig vergehen.
 
Es geht mir ja nicht darum, dass ich angezeigt werden könnte, ich ärgere mich darüber, dass ich in dem Bewusstsein sein werde, dass ich mich in dem Moment in dem ich mit meiner Freundin Geschlechtsverkehr habe, zum Kinderschänder mache. Allein der Gedanke, wäre für mich schon genug um sofort wütend zu werden. Die Lust darauf würde mir bestimmt auch schlagartig vergehen.

Wie KillerKid richtig bemerkt hat, liegt die Crux im Missbrauch nicht in der Tätigkeit an sich. Solange du deine Freundin nicht missbrauchst, machst du dich auch nicht strafbar (es sei denn du bist über 21 und sie unter 16 oder deine Freundin ist unter 14 und somit noch ein KIND!).
 
Das problem ist doch auch, das wenn ihr Sex mit einem "Kind" habt, also wenn jetzt ein 18 Jähriger Sex mit einer 15 jährigen hätte (Was ich net so schlimm fände), er sie dann jedoch verlässt, und ihn aus Wut, Enttäuschung usw. anzeigt... Dann hat er ein Problem! Und zwar ein großes. Er kann seinen Ausbildungsplatzt verlieren, Vorgestraft sein, Geldstrafe usw. Und warum? - Wegen einem solchen dummen Gesetzt. Also denkt mal drüber nach... Und kommt nicht mit argumenten, wenn ich zu Hause Sex habe, merkt es keiner...


gruss,
Wesen
 
Wie ich auf Seite 2 bereits geschrieben habe, bin ich nächstes Jahr 18 und meine Freundin wird dann 17, d.h. durch dieses Gesetz würde ich mich dann zum Kinderschänder machen, wenn ich mit ihr eine sexuelle Handlung begehe. Der Gesetzesentwurf beschreibt ja nämlich das die Bezeichnung Kind auch auf das siebzehnte Lebensjahr angewendet wird.
 
Hui, zum Glück hat sich die Lage hier wieder halbwegs geklärt.
Ich schließe mich kille und kill an.

@Timobile
Ich würde an deiner Stelle vorsichtig mit dir unbekannten Quellen sein. Klar, Spiegel-Online kann man vertrauen, aber die haben auch nichts genaues geschrieben. Dieser erste Link, war mir unbekannt, weswegen ich den Text auch nicht für bahre Münze genommen habe. 😉

mfg. anton
 
Bei mir war das erst einmal nur der Schock, dann hab ich eine Nacht drüber geschlafen und danach konnte ich auch wieder einigermaßen sachlich an die Sache rangehen, der Gesetzesentwurf von Killfetzer hat mich dann aber doch stutzig gemacht.
 
Das problem ist doch auch, das wenn ihr Sex mit einem "Kind" habt, also wenn jetzt ein 18 Jähriger Sex mit einer 15 jährigen hätte (Was ich net so schlimm fände), er sie dann jedoch verlässt, und ihn aus Wut, Enttäuschung usw. anzeigt... Dann hat er ein Problem! Und zwar ein großes. Er kann seinen Ausbildungsplatzt verlieren, Vorgestraft sein, Geldstrafe usw. Und warum? - Wegen einem solchen dummen Gesetzt. Also denkt mal drüber nach... Und kommt nicht mit argumenten, wenn ich zu Hause Sex habe, merkt es keiner...


gruss,
Wesen

Um es zum etwa 20. Mal klarzustellen. Eine 15jährige Person ist kein KIND. Nur Personen unter 14 sind Kinder. Die andere sind Jugendliche. Und bisher ist das absolut nichts anderes. Wenn dich deine Freundin anzeigt, dass du sie sexuell missbraucht hast, bekommst du so oder so Probleme. Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage. Es ist nicht so, dass du nach dem derzeitigen Gesetz einfach jede vergewaltigen darfst, um es über spitz zu sagen.

A-Bomb schrieb:
Wie ich auf Seite 2 bereits geschrieben habe, bin ich nächstes Jahr 18 und meine Freundin wird dann 17, d.h. durch dieses Gesetz würde ich mich dann zum Kinderschänder machen, wenn ich mit ihr eine sexuelle Handlung begehe. Der Gesetzesentwurf beschreibt ja nämlich das die Bezeichnung Kind auch auf das siebzehnte Lebensjahr angewendet wird.

Nein, da steht nur, dass MISSBRAUCH von Kindern und JUGENDLICHEN gleich stark bestraft werden soll. Derzeit wird jemand, der eine Person unter 16 missbraucht stärker bestraft als jemand, der eine Person über 16 missbrauchst. Da ich auch dir unterstelle, dass du deine Freundin nicht missbrauchst (aso zum Sex ZWIGST), hast du kein Problem mit diesem Gesetz.

/EDIT: OT:
Hui, zum Glück hat sich die Lage hier wieder halbwegs geklärt.
Ich schließe mich kille und kill an.
Jetzt interessiert mich mal ob ich Kille oder Kill bin 😉
 
wurde der link auf der ersten seite von timobile überhaupt betrachtet und der text komplett gelesen?scheint mir teilweise nicht so... es geht um ein gesetz das vielleicht rausgebracht werden SOLL welches besagt das alle unter 18 als kinder gelten und damit wäre jeder ein kinderschänder der mit einer person schläft die nicht volljährig ist.auserdem würden durch das gesetz zeichnungen und trickserien die personen in freizügigen kleidern oder aufreizenden posen zeigen bei denen nicht erkennbar ist ob die personen über 18 sind auch zu kinder pornografie zählen, somit würden animes,ecchi,andere arten von kunst usw komplett verschwinden weil ja mal durch nen luftzug nen rock gelüftet wird und man sich ja was drunter vorstellen könnte
 
wurde der link auf der ersten seite von timobile überhaupt betrachtet und der text komplett gelesen?scheint mir teilweise nicht so... es geht um ein gesetz das vielleicht rausgebracht werden SOLL welches besagt das alle unter 18 als kinder gelten und damit wäre jeder ein kinderschänder der mit einer person schläft die nicht volljährig ist.auserdem würden durch das gesetz zeichnungen und trickserien die personen in freizügigen kleidern oder aufreizenden posen zeigen bei denen nicht erkennbar ist ob die personen über 18 sind auch zu kinder pornografie zählen, somit würden animes,ecchi,andere arten von kunst usw komplett verschwinden weil ja mal durch nen luftzug nen rock gelüftet wird und man sich ja was drunter vorstellen könnte

Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Kinder bleiben weiterhin alle Personen unter 14. Nur soll der Missbrauch von Jugendlichen gleich stark bestraft werden, wie der Missbrauch von Kindern.

Und deine Animes fallen wohl unter StGB §184f. Sonst kannst du auch gleich soweit gehen und Bikinis/Badehosen für Minderjährige zu verbieten, weil man sich ja auch etwas darunter vorstellen könnte. Wir sind immer noch in Deutschland und nicht in den USA.

/EDIT: Endlich Halbgott 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie KillerKid richtig bemerkt hat, liegt die Crux im Missbrauch nicht in der Tätigkeit an sich. Solange du deine Freundin nicht missbrauchst, machst du dich auch nicht strafbar (es sei denn du bist über 21 und sie unter 16 oder deine Freundin ist unter 14 und somit noch ein KIND!).

Hier liegt der Punkt. Der Terminus "Kind" wird über die 14 Jahre ausgeweitet und gilt bis zum 17. Lebensjahr(zumindest habe ich das so in Erinnerung, korrigiert/steinigt mich, wenn ich falsch liege). Ob die Freundin jetzt 13 oder 15 ist, spielt keine Rolle mehr.
 
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Hier liegt der Punkt. Der Terminus "Kind" wird über die 14 Jahre ausgeweitet und gilt bis zum 18. Lebensjahr, hast du das überlesen? Ob die Freundin jetzt 13 oder 15 ist, spielt keine Rolle mehr.

Ich wiederhole mich erneut, wenn du deine Freundin missbrauchst, spielt das tatsächlich keine Rolle mehr. Der Begriff Kind und Jugendlicher wird nur im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch gleichgesetzt.

So habe ich zumindest den von mir verlinkten Gesetztesentwurf gelesen. Sollte ich irgendwo die Stelle überlesen haben, wo steht, dass beidseitig gewollter Geschlechtsverkehr nun in jedem Fall, wenn eine der beiden Personen nicht volljährig ist, eine Straftat ist, zitiere diese Stelle hier doch bitte.