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{{Quelle | {{Quelle (Online) | ||
|Titel = Sicherheitsbestimmungen für die Mine | |||
| | |Originaltitel = Mine Safety Regulations | ||
| | |Icon = ESO Lore Book4 Detail3 Color5.png | ||
| | |Medium = Tierhaut | ||
|Fundort = {{ESO|Auridon}}, {{ESO|Bal Foyen}}, {{ESO|Bewan}}, {{ESO|Davons Wacht}}, {{ESO|Ebenherz}}, {{ESO|Kaiserliche Gemächer}}, {{ESO|Klingenohrgrotte}}, {{ESO|Krypta der Herzen}}, {{ESO|Lipsand Tarn}}, {{ESO|Mine von Shors Stein}}, {{ESO|Ondil}}, {{ESO|Phantomsenke}}, {{ESO|Rift}} und {{ESO|Vulkhelwacht}} | |||
|Sammlung = 6 | |||
|Inhalt = – Holzstützen müssen mindestens eine Hand breit und tief sein. | |Inhalt = – Holzstützen müssen mindestens eine Hand breit und tief sein. | ||
– Minenschächte müssen alle drei Schritte abgestützt werden. | – Minenschächte müssen alle drei Schritte abgestützt werden. | ||
– Minenschächte dürfen nicht breiter als drei Schritte und nicht höher als zwei Schritte sein. | – Minenschächte dürfen nicht breiter als drei Schritte und nicht höher als zwei Schritte sein. | ||
– Minenkammern dürfen nicht breiter als fünf Schritte zwischen den stützenden Felssäulen gegraben werden. | – Minenkammern dürfen nicht breiter als fünf Schritte zwischen den stützenden Felssäulen gegraben werden. | ||
– Kein Geschrei oder laute Geräusche. | – Kein Geschrei oder laute Geräusche. | ||
– Kein Herumrennen und kein Herumalbern. | – Kein Herumrennen und kein Herumalbern. | ||
– Keine Wettrennen in den Loren. | – Keine Wettrennen in den Loren. | ||
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Aktuelle Version vom 29. Mai 2025, 12:31 Uhr
| Sicherheitsbestimmungen für die Mine Zur Schrift | |||
|---|---|---|---|
| Fundort | Auridon, Bal Foyen, Bewan, Davons Wacht, Ebenherz, Kaiserliche Gemächer, Klingenohrgrotte, Krypta der Herzen, Lipsand Tarn, Mine von Shors Stein, Ondil, Phantomsenke, Rift und Vulkhelwacht | ||
| Sammlung | 6 | ||
Diese Seite enthält den Text von Sicherheitsbestimmungen für die Mine (engl. Mine Safety Regulations) aus The Elder Scrolls Online.
Inhalt
– Holzstützen müssen mindestens eine Hand breit und tief sein.
– Minenschächte müssen alle drei Schritte abgestützt werden.
– Minenschächte dürfen nicht breiter als drei Schritte und nicht höher als zwei Schritte sein.
– Minenkammern dürfen nicht breiter als fünf Schritte zwischen den stützenden Felssäulen gegraben werden.
– Kein Geschrei oder laute Geräusche.
– Kein Herumrennen und kein Herumalbern.
– Keine Wettrennen in den Loren.