Online:Sicherheitsbestimmungen für die Mine | ElderScrollsPortal.de

Online:Sicherheitsbestimmungen für die Mine

Version vom 29. Mai 2025, 12:31 Uhr von Scharebot (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version ansehen (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Sicherheitsbestimmungen für die Mine
Zur Schrift
Fundort Auridon, Bal Foyen, Bewan, Davons Wacht, Ebenherz, Kaiserliche Gemächer, Klingenohrgrotte, Krypta der Herzen, Lipsand Tarn, Mine von Shors Stein, Ondil, Phantomsenke, Rift und Vulkhelwacht
Sammlung 6

Diese Seite enthält den Text von Sicherheitsbestimmungen für die Mine (engl. Mine Safety Regulations) aus The Elder Scrolls Online.

Inhalt

– Holzstützen müssen mindestens eine Hand breit und tief sein.

– Minenschächte müssen alle drei Schritte abgestützt werden.

– Minenschächte dürfen nicht breiter als drei Schritte und nicht höher als zwei Schritte sein.

– Minenkammern dürfen nicht breiter als fünf Schritte zwischen den stützenden Felssäulen gegraben werden.

– Kein Geschrei oder laute Geräusche.

– Kein Herumrennen und kein Herumalbern.

– Keine Wettrennen in den Loren.