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Diese Seite enthält den Text von Heimstätten in Schwarzmarsch (engl. Homesteads in the Black Marsh) aus The Elder Scrolls Online.
Inhalt
19. Erlass: 11. Morgenröte, 2Ä 194
Kaiserlicher Rat von Potentat Versidue-Shaie
Da die als Schwarzmarsch bekannte Region nach wie vor ein wüstes Land ist und ihre argonischen Bewohner keinerlei Anstalten unternehmen, sie nutzbar zu machen, erlässt der Potentat des Zweiten Kaiserreichs hiermit, dass die im Anhang dieses Erlasses beschriebenen Gegenden von Schwarzmarsch für die Besiedlung durch alle Bürger des Kaiserreichs offenstehen, die sich dieser Gelegenheit stellen möchten.
Sämtliche Bürger des Kaiserreichs (im Folgenden „Siedler“ genannt) sind vom heutigen Tage an berechtigt, unbevölkerte Gebiete in der Provinz Schwarzmarsch zu betreten und im Anschluss eine Grundstücksparzelle (im Folgenden „Parzelle“ genannt) für sich zu beanspruchen, die eine Größe von neunhundert mal neunhundert Schritt nicht überschreitet. Der Siedler kann dann den Anspruch auf diese Parzelle dem kaiserlichen Magistrat von Gideon vortragen. Nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Einreichen des Anspruches durch den Siedler und nach Vorlage des Beweises, dass die Parzelle nutzbar gemacht wurde und der Hauptwohnsitz des Siedlers ist, stellt der kaiserliche Magistrat ein Eigentumspatent aus, das besagt, dass die Parzelle fortan auf Dauer das Eigentum des Siedlers ist.
Da dieser Erlass dazu dienen soll, die Besiedlung und Nutzbarmachung von Schwarzmarsch voranzutreiben, sollen die Siedler das Recht haben, ab Inanspruchnahme der Parzelle Verbesserungen an ihr vorzunehmen, einschließlich des Fällens von Bäumen, Urbarmachens von Land, Dämmens von Flüssen, Trockenlegens von Teichen und Errichtens von Zäunen. Jeder argonische Ureinwohner mit nicht dauerhaftem Wohnsitz und Lager innerhalb des Gebietes, auf das ein Siedler Anspruch erhebt, muss sich und seine Besitztümer von der Parzelle entfernen, da er ansonsten durch die nächstgelegene kaiserliche Garnison mit Gewalt umgesiedelt wird.
So laute der Erlass: Schwarzmarsch soll erblühen unter der wohlwollenden Hand des Potentaten.