Online:Ordinatorenerlass: Verfügung Einundzwanzig | ElderScrollsPortal.de

Online:Ordinatorenerlass: Verfügung Einundzwanzig

Ordinatorenerlass: Verfügung Einundzwanzig
Zur Schrift

Diese Seite enthält den Text von Ordinatorenerlass: Verfügung Einundzwanzig (engl. Ordinator Edict: Mandate Twenty-One) aus The Elder Scrolls Online.

Inhalt

Verbreitet die Kunde:

Kreaturen, die im Heiligen Register der Unreinen Bestien aufgeführt sind, dürfen das Stadtgebiet nicht betreten. Hierzu zählen zahlreiche milcherzeugenden Tiere, Eulen, schwanzlose Affen, Dreugh-Larven und eiertragende Krebstiere. Eine umfassende Liste aller verbotenen Tiere liegt im Tempels des Tribunals in der Doktrinenbibliothek aus.

Sämtliches Fleisch, das auf dem Markt verkauft werden soll, muss von einem Dreni'urolaner oder Stellvertretendem Kurat mit Segen der Dreieinigkeit, den der Tempel bestimmt, gemäß des vierunddreißigsten Diktums der Pietät inspiziert werden. Wer sein Fleisch nicht zur Inspektion einreicht, verliert sämtliche Verfügungen Göttlicher Sanktionierung; zudem werden Strafzahlungen und möglicherweise körperliche Umerziehung fällig. Dies ist der Preis der Blasphemie.

Sieg den Drei,

Inquisitor Nivos Uveran