Urheberrechtsfrage

Dieses Thema im Forum "[Skyrim] Creation Kit" wurde erstellt von Apsalar, 11. Juni 2017.

  1. Apsalar

    Apsalar Bürger

    Hallo Elderscrolls Gemeinde

    Ich habe zwei Seiten entdeckt auf welchen kostenlos 3D Modelle angeboten werden, die sich für einen Port nach Skyrim eignen könnten.

    Die AGB im wesentlichen gleichlautend:

    All of them in our website are FREE download.

    INFO:¡¡Please read and comply with the terms and conditions, otherwise please don't use this model!

    1. We doesn't accept any claims regarding quality of 3D model or any standards conformity.
    2. We will not participate in any technology or copyright issues.
    3. This file (models or textures) may be used in any commercial way only as a part of artwork or project. Single reselling or redistribution of this model is prohibited.
    4. This file (models or textures) may be freely modificated or elaborated.
    5. If you use this file (models or textures) in your project or website, please indicate the source from cadnav.com


    Nun ist Skyrimmodding nicht kommerziell und wahrscheinlich auch keine "Kunst". Nach meiner Lesart ist es aber erlaubt die Modelle zu verwenden, wenn man im ReadMe auf die Quelle verweist. Kann mir bitte jemand sagen, ob ich seiner Meinung nach richtig oder falsch liege. Ich möchte keinen Ärger hier im Forum bekommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2017
    Blaubeerman und Ladyfalk gefällt das.
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  3. Blaubeerman

    Blaubeerman Vertrauter

    Ohne mich zu weit raus zu hängen, würde ich die auf der Seite genannten Nutzungsbedingungen genau wie oben geschrieben interpretieren/lesen.

    Beim Durchblättern des Angebots sind mir etliche Modelle aufgefallen, die sehr ähnlich in den TERA Armors vorkommen. Das würde ich nicht als Freibrief für die Nutzung sehen, aber zumindest als Indiz dafür.
    Am Ende bleibt die Nutzung der von anderen erstellten Modelle immer eine Gewissensfrage. Solange die Quelle angegeben wird, sollte es aber rechtlich sicher sein, gerade wenn es sich um ausdrücklich freigegebes Material handelt.

    Bye, Bbm.
     
  4. nach dtsch. Rechtsprechung fällt auch das unter Kunst.
    Allerdings würde ich auch davon ausgehen (Gutgläubigkeit bis zum gegenteiligen gerichtlichen Beweis dürfte auch von professionellen Abmahnanwälten nicht widerlegbar sein), dass für eine nichtkommerzielle Nutzung für Skyrim das genehmigt ist, sofern die Quelle und die Lizenz zitiert werden.
    Allerdings ist eine weitergehendere Nutzung durch Dritte, also eine "Kettenverfremdung" z.B. zu untersagen, da das originäre Recht (eben, weil es Kunst ist) immer beim Urheber bleibt und allenfalls die Verfremdung als solche das Recht des Verfremders ist.
    vereinfacht: Wenn A erlaubt, dass sein Werk durch B verfremdet wird, bedarf eine weitere Verfremdung des Werkes von B durch C der Genehmigung sowohl von A als auch von B, jedenfalls beim vorliegenden Text. Es ist halt keine pausche Freigabe zur beliebigen (nichtkommerziellen) Nutzung.
    Fehlt bei B ein entsprechender Hinweis, könnte er gegenüber A dafür haften.
     
  5. yanxxgeist

    yanxxgeist Reisender

    Da sollte man meiner Meinung nach sehr vorsichtig sein. Es gilt allgemein der Rechtsgrundsatz: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.". Ein "das habe ich nicht gewusst" wird vor Gericht kaum Bestand haben.
    Ich würde die angegebenen Passagen schon so deuten, dass die Verwendung, selbst in kommerziellen Produkten (Passage 3), gestattet ist - sofern man auf den Urheber verweist. Dafür lehnt man ja umgekehrt auch die Verantwortung für irgendwelche technischen Standards oder Qualitätsansprüche in Passage 1 ab.
     
    Ladyfalk gefällt das.
  6. 1) Du verwechselst Strafrecht und Zivilrecht. Hier geht es um Zivilrecht. Im Zivilrecht muss Gutgläubigkeit widerlegt werden. In diesem Fall Gutgläubigkeit dazu, dass eine Verwendung und Verfremdung mit dem genannten Text erlaubt ist. (Im Strafrecht gilt der Satz dann, wenn der Täter sich Kenntnis der Strafbarkeit seines Tuns anrechnen lassen muss)
    2) der dritte Satz ist sehr eingeschränkt zu interpretiren : This file (models or textures) may be used in any commercial way only as a part of artwork or project. Also nur dann erlaubt, wenn es ein Teil eines Projektes oder Artwork ist. D.h., es darf nicht "überwiegend" sein (hier sind wir wieder bei der Einordnung als Kunst => Urheberrecht), sondern die (geistige) Urheberschaft muss überwiegend und zentral die des neuen Schöpfers sein.
    Beispiel: Ich nehme Mona Lisa und zeichne ihr eine Bart. Dann ist das zwar ein neues Werk, aber nicht überwiegend auf meinen Geist gewachsen = Verletzung des ursprünglichen Rechtes.
    3) Dafür lehnt man ja umgekehrt auch die Verantwortung für irgendwelche technischen Standards oder Qualitätsansprüche in Passage 1 ab. Das ist davon gänzlich unabhängig und hat gar nichts damit zu tun. Eine rechtilche Verbindung zwischen diesen gibt es nicht. Es gibt also kein "dafür" dabei.
     
  7. yanxxgeist

    yanxxgeist Reisender

    zu1.) Leider ein Irrtum: bei Urheberechtsverletzungen spielt es keine Rolle, ob die Verletzung aus Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit geschieht! Ist schon Einigen gewaltig auf die Füße gefallen. Urheberrechtsverletzungen können zudem sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden.
    zu 2.) natürlich schwierig, da Auslegungssache, ab wann man von einem überwiegendem Anteil sprechen kann/darf/muss. Da in Deutschland die Regelschutzfrist nach 70 Jahren abläuft, bin ich mir bei der Mona Lisa nicht mal sicher, ob sie selbst noch unter das Urheberschutzgesetz fällt.
    zu 3.) wenn man Werke zur Weiterverwendung kauft, hat man formal selbstverständlich einen Anspruch auf die Erfüllung gewisser Kriterien (die natürlich an irgendeiner Stelle festgelegt sein müssen). Wenn Du ein TIFF-Bild bei einer der Plattformen kaufst, hast Du den Anspruch darauf, dass dieses Bild auch der TIFF-Norm entspricht.
     
  8. Apsalar

    Apsalar Bürger

    Ich danke euch Freunde für eure Diskussion. Ich habe meine Gartengestaltungsmod zunächst ohne die durch Konversion möglichen Gestaltungselemente gemacht und bewege mich lieber auf sicherem Boden. Ich habe die Elemente genommen, die MJY bereits für Oblivion gemacht (wie er behauptet) oder von dieser Seite vor mehr als 10 Jahren konvertiert hat und dann selbst bis nach Skyrim portiert hat. Sowohl in seinen Oblivionmods als auch in seinen Skyrimmods gibt er eine Freigabe als Ressource, nach dem Motto : "Du kannst damit machen was du willst." Ich habe sie in Skyrim eingesetzt und für eine noch nicht veröffentlichte Mod von Skyrim nach SSE portiert. (ok, einmal habe ich einen Port von Oblivion aus selbst gemacht, weil sein Port einen Meshfehler enthielt, der zu Problemen in SSE führte). Bei dem anderen Port von dieser Seite stütze ich mich auf Tamira, die es gemacht hat. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass MJY (auf Tesnexus) und Tamira (auf TesAlliance) und auch LilaMue (hier auf Scharesoft) eine zu 100% identische mesh als ihr Werk hochgeladen haben. Da habe ich dann allerdings keinen Plan mehr, wer bei wem eventuell geript haben könnte.

    Nochmals Danke an alle.

    Die Gartenmod für Skyrim nicht SSE habe ich übrigens hochgeladen https://www.elderscrollsportal.de/ressourcen/apsalars-gartenbau-skyrim.3059/
    ein Diskussionsforum habe ich allerdings nicht. Das kriege ich offenbar nicht gebacken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2017
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