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Morrowind:Regeln der Kriegergilde

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|Titel = Regeln der Kriegergilde
Diese Seite enthält den Text des [[Buch]]es '''[[Regeln der Kriegergilde]]''' aus [[The Elder Scrolls III: Morrowind]].
|Originaltitel = Fighters Guild Charter
 
|ID = bk_charterFG
==Inhalt==
|Gewicht = 3.00
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|Wert = 30
<center>'''Kaiserliche Regeln der Kriegergilde'''</center></div>
|Inhalt = Kaiserliche Regeln der Kriegergilde
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<center>von<br />einem unbekannten Autor</center><br /></div>
<div style="font-family:Times New Roman, serif; font-size:15px; text-align:justify;">
<br />
'''I. Ziel'''


I. Ziel


Die Gilde der Krieger bietet unabhängigen Schwertkämpfern und Söldnern Arbeit und Verträge mit den ansässigen Bürgern. Bürger können die Gilde beauftragen, Kreaturen und Plagen zu beseitigen, Güter auf gefährlichen Routen zu liefern, Tiere für die Arenen zu sammeln und andere Dienste zu erledigen, die von den Gildekämmerern festgelegt werden.
Die Gilde der Krieger bietet unabhängigen Schwertkämpfern und Söldnern Arbeit und Verträge mit den ansässigen Bürgern. Bürger können die Gilde beauftragen, Kreaturen und Plagen zu beseitigen, Güter auf gefährlichen Routen zu liefern, Tiere für die Arenen zu sammeln und andere Dienste zu erledigen, die von den Gildekämmerern festgelegt werden.


II. Autorität


'''II. Autorität'''
Die Gilde der Krieger wurde unter Sektion 4 des „Gildengesetzes“ gegründet und diese Regeln wurden zuerst unter Potentat Versiduae-Shaie im 321sten Jahr der Zweiten Ära bestätigt.
 
 
Die Gilde der Krieger wurde unter Sektion 4 des „Gildengesetzes” gegründet und diese Regeln wurden zuerst unter Potentat Versiduae-Shaie im 321sten Jahr der Zweiten Ära bestätigt.
 
 
'''III. Regeln und Verfahren'''


III. Regeln und Verfahren


Jedes Mitglied der Kriegergilde, das ein anderes Mitglied schlägt oder bestiehlt, wird aus der Gilde ausgestoßen. Wieder-Aufnahme liegt im Ermessen der Gildekämmerer.
Jedes Mitglied der Kriegergilde, das ein anderes Mitglied schlägt oder bestiehlt, wird aus der Gilde ausgestoßen. Wieder-Aufnahme liegt im Ermessen der Gildekämmerer.


Bürger, die einen Vertrag mit der Kriegergilde haben,wenden sich bei einem Disput zuerst an den Gildekämmerer, der den Vertrag angenommen hat, und danach an die Behörden jeder Provinz.
Bürger, die einen Vertrag mit der Kriegergilde haben,wenden sich bei einem Disput zuerst an den Gildekämmerer, der den Vertrag angenommen hat, und danach an die Behörden jeder Provinz.


 
IV. Bedingungen für die Mitgliedschaft
'''IV. Bedingungen für die Mitgliedschaft'''
 


Die Gilde erwählt Kandidaten, die stark und gesund sind. Ein Kandidat muss geübt sein mit Langwaffen, Äxten, stumpfen Waffen und Schilden. Gildemitglieder müssen schwere Rüstungen benutzen und instand halten können.
Die Gilde erwählt Kandidaten, die stark und gesund sind. Ein Kandidat muss geübt sein mit Langwaffen, Äxten, stumpfen Waffen und Schilden. Gildemitglieder müssen schwere Rüstungen benutzen und instand halten können.


 
V. Bewerbung um Mitgliedschaft
'''V. Bewerbung um Mitgliedschaft'''
 


Kandidaten müssen sich dem Kämmerer des Gildenhauses zur Prüfung und Genehmigung vorstellen.
Kandidaten müssen sich dem Kämmerer des Gildenhauses zur Prüfung und Genehmigung vorstellen.


 
ANHANG A: Sektionen der Kriegergilde im Vvardenfell Distrikt, Provinz von Morrowind
'''ANHANG A:''' Sektionen der Kriegergilde im Vvardenfell Distrikt, Provinz von Morrowind
 


Die Sektionen in den Städten Ald'ruhn und Balmora wurden in gildeeigenen, unabhängigen Gildenhäusern gegründet. Die Sektion in Sadrith Mora wurde in der vom telvannischen Rat gepachteten Wolfenhalle gegründet. Die Sektion in Vivec wurde im vom Tribunals-Tempel gepachteten Fremdenviertel gegründet.
Die Sektionen in den Städten Ald'ruhn und Balmora wurden in gildeeigenen, unabhängigen Gildenhäusern gegründet. Die Sektion in Sadrith Mora wurde in der vom telvannischen Rat gepachteten Wolfenhalle gegründet. Die Sektion in Vivec wurde im vom Tribunals-Tempel gepachteten Fremdenviertel gegründet.
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[[Kategorie:Bücher aus TES III: Morrowind|Regeln der Kriegergilde]]

Aktuelle Version vom 24. Mai 2025, 20:15 Uhr

Regeln der Kriegergilde
ID: bk_charterFG
Zur Schrift
Wert 30 Gewicht 3.00 GE

Diese Seite enthält den Text von Regeln der Kriegergilde (engl. Fighters Guild Charter) aus The Elder Scrolls III: Morrowind.

Inhalt

Kaiserliche Regeln der Kriegergilde

I. Ziel

Die Gilde der Krieger bietet unabhängigen Schwertkämpfern und Söldnern Arbeit und Verträge mit den ansässigen Bürgern. Bürger können die Gilde beauftragen, Kreaturen und Plagen zu beseitigen, Güter auf gefährlichen Routen zu liefern, Tiere für die Arenen zu sammeln und andere Dienste zu erledigen, die von den Gildekämmerern festgelegt werden.

II. Autorität

Die Gilde der Krieger wurde unter Sektion 4 des „Gildengesetzes“ gegründet und diese Regeln wurden zuerst unter Potentat Versiduae-Shaie im 321sten Jahr der Zweiten Ära bestätigt.

III. Regeln und Verfahren

Jedes Mitglied der Kriegergilde, das ein anderes Mitglied schlägt oder bestiehlt, wird aus der Gilde ausgestoßen. Wieder-Aufnahme liegt im Ermessen der Gildekämmerer.

Bürger, die einen Vertrag mit der Kriegergilde haben,wenden sich bei einem Disput zuerst an den Gildekämmerer, der den Vertrag angenommen hat, und danach an die Behörden jeder Provinz.

IV. Bedingungen für die Mitgliedschaft

Die Gilde erwählt Kandidaten, die stark und gesund sind. Ein Kandidat muss geübt sein mit Langwaffen, Äxten, stumpfen Waffen und Schilden. Gildemitglieder müssen schwere Rüstungen benutzen und instand halten können.

V. Bewerbung um Mitgliedschaft

Kandidaten müssen sich dem Kämmerer des Gildenhauses zur Prüfung und Genehmigung vorstellen.

ANHANG A: Sektionen der Kriegergilde im Vvardenfell Distrikt, Provinz von Morrowind

Die Sektionen in den Städten Ald'ruhn und Balmora wurden in gildeeigenen, unabhängigen Gildenhäusern gegründet. Die Sektion in Sadrith Mora wurde in der vom telvannischen Rat gepachteten Wolfenhalle gegründet. Die Sektion in Vivec wurde im vom Tribunals-Tempel gepachteten Fremdenviertel gegründet.