Gildengesetz

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Das Gildengesetz von 2Ä 321 war ein gesetzlicher Erlass aus der Zeit des zweiten Kaiserreiches, durch welchen unter anderem die Krieger- und Magiergilde, wie sie in ihrer heutigen Form existieren, annerkannt wurden.

Entstehung

Es entstand im Jahre 2Ä 321 und die Ausarbeitung wurde unter anderem von Pelladil Direnni maßgeblich bestimmte, der unter dem Potentaten Versiduae-Shaie eine dem Kaiserlichen Kampfmagier vergleichbare Position innehatte.[1] In dem Gildengesetz wurden die Regeln der einzelnen Gilden festgehalten und anschließend von Versiduae-Shaie bestätigt.[2]

Die Verbreitung der Gilden nach Einführung des Gesetzes förderte Handel und Transaktionen im gesamten Kaiserreich. Da das Gesetz sogar auf den Sommersend-Inseln anerkannt wurde,[3] wurde der Handel in ganz Tamriel vereinfacht. Unter anderem begünstigte der Aufstieg der Gilden auch die Verbreitung von neuen Materialen auf den Märkten, die aus anderen Provinzen importiert wurden.[4]

Anerkannte Gilden

Durch das Gildengesetz wurden die folgenden Organisationen offiziell als kaiserliche Gilden anerkannt:[5]

Literaturverweise

Anmerkungen

  • Namensnennung 2.5
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