Kaiserliche Satzung der Magiergilde
I. Zweck
Zweck der Magiergilde ist die Förderung und Unterstützung sowohl von Gelehrten der Magie als auch der bestehenden Gesetze hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Magie. Aufgabe der Gilde ist die Sammlung, Bewahrung und Verbreitung von magischem Wissen unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung, dass dieses Wissen allen Bürger von Tamriel zugute kommt.
II. Autorität
Die Magiergilde wurde im Jahr 230 der Zweiten Ära auf Sommersend von Vanus Galerion und Rilis XII. gegründet. Später wurde sie durch das "Gildengesetz" von Potentat Versidue-Shaie bestätigt.
III. Regeln und Verfahren
Verbrechen gegen andere Mitglieder der Gilde werden strengstens geahndet. Die Entscheidung, ob ein Mitglied seinen Status in der Gilde wiedererlangen darf, wird vom Erzmagier getroffen.
ADDENDUM: Mit Wirkung ab 3Ä 431 werden Gildenmitglieder, die ein Verbrechen gegen die Gilde begehen, umgehend ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann nach Ermessen des Vogts des Rates der Magier aufgehoben werden. Ein mehrmals ausgeschlossenes Gildenmitglied kann auf Beschluss des Rates fristlos und dauerhaft aus der Gilde ausgestoßen werden.
IV. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Die Magiergilde akzeptiert nur Anwärter mit hoher Intelligenz und starkem Willen. Die Anwärter müssen die großen Schulen der Magie beherrschen: Zerstörung, Veränderung, Illusion und Mystizismus. Die Anwärter müssen auch praktische Kenntnisse über Verzauberungen und alchemistische Prozesse vorweisen.
V. Bewerbungen um eine Mitgliedschaft
Die Anwärter müssen sich dem Hallenvogt zur Prüfung und Genehmigung vorstellen.
ADDENDUM: Mit Wirkung ab 3Ä 431 müssen laut Erzmagier Traven alle Anwärter für die Mitgliedschaft in der Magiergilde von allen vorsitzenden Hallenvogten genehmigt werden, wobei diese Genehmigung dem Rat der Magier zeitnah schriftlich vorzulegen ist.
ADDENDUM: Mit Wirkung ab 3Ä 431 wird der Verkauf von Zaubern in der Kaiserlichen Provinz auf Anweisung des Rates auf die Gildenhallen neu verteilt. Die folgenden Hallen sind für die jeweilige Zauberschule zuständig:
Veränderung: Cheydinhal
Beschwörung: Chorrol
Zerstörung: Skingrad
Illusion: Bravil
Mystizismus: Leyawiin
Wiederherstellung: Anwil