@Tohawk: Meinst du die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes neulich?
In dem Urteil wird geregelt, dass es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin erlaubt ist, die Homosexualität eines Menschen zu hinterfragen, wenn diese als Grund für einen Asylantrag fungiert.
D.h., dass Asylbewerber, die aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Heimatland unterdrückt, benachteiligt, bedroht usw. werden, ihre Homosexualität quasi beweisen müssen.
Allerdings dürfen diese Fragen nicht unter die Gürtellinie zielen (und das sogar im wahrsten Sinne des Wortes), noch die Würde des Menschen beeinträchtigen, d.h. z.B., dass Fragen nach Sexualpraktiken oder -stellungen nicht erlaubt sind und auch nicht beantwortet werden müssen.
Was das Urteil nicht hergibt: Wie beweist denn ein homosexueller Mensch seine Neigung? 😉
Gruß
Elandra