Neue Gesetzte gegen Egoshooter

Killerspieleverbot!?

schaut euch mal diese seite an....
http://www.cynamite.de/ps2/news/mor...zentwurf_gegen_killerspiele_im_bundesrat.html
die sind alle dumm....
"§ 131a

Virtuelle Killerspiele

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
was haltet ihr davon!?
 
Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll:shock:

Wie können die nur so was machen!

So, und jetzt weiß ich nicht mehr was ich sagen wolte!
 
Spätestens, wenn der Aufschrei der großen Spielekonzerne kommt, hat sich das gelegt. Und das dabei Arbeitsplätze draufgehen :roll:

Insgesamt bringt die Sache mehr Schaden als Nutzen, und halten werden sich die wenigsten daran.
 
Nur die Ruhe bewahren, das is bloß der Entwurf vom blöden Stoiber. Das geht nie und nimmer in dieser Form durch (wenn überhaupt) - weiterhin steht da nich was "grausam" bzw. "unmenschlich" ist ... sind also noch einige Dinge zu klären.
 
  • Like
Reaktionen: Gastergyr
Wobei man diesen Antrag jetzt fein säuberlich auseinandernehmen kann. Er verbietet nämlich faszinierenderweise nicht den Besitz derselbigen.

1. verbreitet <--- bedeutet, ich bringe das Killerspiel unters Volk. Habe ich also eines und gebe einer anderen Person eine Kopie davon, habe ich es verbreitet.
2. öffentlich zugänglich macht <--- bedeutet, ich darf dafür nicht werben und nicht öffentlich im Laden ausstellen.
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht <--- das heißt, ich darf sie nicht einem unter 18-Jährigen zukommen lassen, was zumindest teilweise schon der jetzigen Rechtslage entspricht (Jugendschutzgesetz)
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen. <--- ich darf kein solches Spiel programmieren, einkaufen, verkaufen, mehr als 1 Exemplar des jeweiligen Objektes in meinem Besitz haben, zum Verkauf anbieten, dafür werben, öffentlich kundtun, dass ich sie im- oder exportieren will.

Es steht kein einziges Wort darüber, das ich ein solches Spiel nicht besitzen und damit spielen darf (bestenfalls, dass man sie nicht auf Vorrat haben darf). Faszinierend, wenn man sich mal ein wenig Juristendeutsch anschaut und ein genaues Verständnis dafür hat, was solche Worte bedeuten :-D

Und nur nebenbei, der aktuelle Eintrag im Strafgesetzbuch (seid 2003) beinhaltet eigentlich genau das schon, nur das dort "Schriften" statt virtueller Killerspiele steht, also eigentlich noch allgemeiner gefasst ist und die Gewaltdarstellung an sich und nicht die Teilnahme an einer solchen betont wird.

§ 131
Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
seht euch mal den Rest vom Entwurf an

§ 118a

Menschenverachtende Spiele

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.

Damit steht quasi jeglicher Multiplayer-Modi solcher Spiele unter Strafe inklusive LAN-Parties auf denen betroffene Spiele gespielt werden.

edit: upps Fehlalarm hab die zusätze überlesen

Der neu einzufügende § 118a erfasst nur solche Spiele, bei denen – wie insbesondere in
Laserdromes sowie bei Gotcha- und Paintballspielen – die Tötung oder Verletzung von Mitspielern
unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert
wird. Dem gegenüber werden Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten
zum Gegenstand haben, von der neu zu schaffenden Strafrechtsnorm in
§ 131a StGB erfasst.
Also nur Paintball und ähnliches wird verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze hat ein bisschen was von Prohibition, bzw. ist eigentlich nichts weiter als das. Aber genau daran wird es scheitern. Demnach müssten die eigentlich eine Unmenge an Spielern ins Gefängnis stecken, was sie auf Dauer weder durchsetzen noch finanzieren können.
 
mag sein, aber was verstehen die unter grausam und menschenverachtent? eher sowas wie postal etc. und das gehört sowieso weggeschlossen...
 
Zocke ich immer, macht spaß...
Besonderers wenn man ne Schrottflinte hat und auf den kopf ziehlt...
Weggeschloßen isses schon, in Deutschland nich erlaubt
 
Was soll denn daran Spaß machen, selbst in einem Spiel "Headshots" zu verpassen? Selbst bei den jetzt illegalen "Killerspielen" kommt es vor allem darauf an, dass man mit Denken und Geschicklichkeit vor geht.

Cherubion
 
mag sein, aber was verstehen die unter grausam und menschenverachtent? eher sowas wie postal etc. und das gehört sowieso weggeschlossen...

Wenn man nach den Aussagen der Politiker gehen darf, zählen dazu vor allem die Spiele:
- Doom (kann ich ja verstehen, ist ja auch indiziert)
- GTA (okay, es geht immerhin um möglichst viele Verbrechen)
- Counterstrike (hat zumindest noch was mit Schusswaffen zu tun)
- Unreal (ein wenig UNREAListisch ist das Setting ja schon)
- Final Fantasy 🙂huh🙂

Dafür sind aber andere Spiele absolut unbedenklich, wie:
- Unreal Tournament (nicht, dass ich es für verständlich halte, aber was ist bitte der Unterschied zu Unreal? :huh: )

PS: Leider finde ich das Zitat nicht mehr, aber den Schwachsinn mit Unreal und UT hat tatsächlich ein Politiker verzapft. Der hat Unreal als schlimmes Killerspiel bezeichnet und UT als ein vorbildlichen Egoshooter in dem es nur manchmal zur Tötung von Menschen kommt. Naja immerhin kämpfe ich ja auch gegen Roboter und Skaarj, aber ob er das so gemeinz hat? 😛
 
Nach ihrer definition müsste man auch UT verbieten. Man tötet zwar nicht nur Menschen, aber trotzdem sind alle Wesen menschenähnlich und das haben sie auch zu den Kriterien zugezählt.

wieder mal so ein Beispiel, dass sie keine Ahnung von dem haben, über das sie reden. -.-
 
Genau. Und damit gibt es auch kein UT2007 bei uns, weil das evtl. nach dem geplanten Verbot auf den Markt kommt.
Und "UT 2000-2007" ist sehr wohl eine Spielereihe, bei denen oft Schusswaffen eingesetzt werden und zumindest Androiden ihr Leben lassen.

Cherubion
 
Ich finde bevor sie "Killerspiele" abschafen sollten sie sich einmal überlegen woher die Jugendlichen die Amoklaufen ihre Pistolen usw. haben.
 
Ich finde bevor sie "Killerspiele" abschafen sollten sie sich einmal überlegen woher die Jugendlichen die Amoklaufen ihre Pistolen usw. haben.

Zumindest in Baden-Württemberg sind sie dabei sich solche Gedanken zu machen. Habe heute gerade in einer Fachzeitschrift gelesen, dass BW nicht die Grenze von 0,5 Joule bei Softairs akzeptiert, sondern immer noch die alte 0,08 Joule Marke ansetzt. Anscheinend sich zur Zeit über 2.000 Strafverfahren für Besitzer von Softairs am laufen (wegen illegalem Waffenbesitz:lol: )
 
Also bitte. Dann müssten ja auch kleine Kinder mit ihren Faschingspistolen bzw. -gewehren verknackt werden. Denn die erreichen mitunter 0,09 Joule.
...
Also rein theoretisch.

Cherubion
 
Falls euch interessiert was unsere geschätzte Familienministerin Frau von der Leyen nun konkret vorhat:

http://www.gamestar.de/news/vermischtes/jugendschutz/1468156/jugendschutz_p2.html

Und das wird dann wohl leider wirklich kommen. Die meisten Spiele werden nur noch unter der Ladentheke verkauft werden können oder in speziellen "Ab18-Abteilungen". Aber sie dürften zB nicht offen im Mediamarkt liegen.

Leider sind nahezu alle Spiele, die heutzutage erscheinen, stark gewalthaltig, wenn auch nicht gewaltverherrlichend. Man denke zB - passend zu diesem Forum - an Gothic und Oblivion, die so zwangsläufig eine "Ab18-Einstufung" erhalten würden. Damit würde die Zielgruppe natürlich drastisch reduziert, eine Lokalisierung ins Deutsche würde sich für den Publisher überhaupt nicht mehr lohnen. Einige Spiele werden bestimmt sogar gar nicht mehr offiziell in Deutschland vertrieben, dann wird einem nichts anderes übrig bleiben als den Weg über einen teuren Import zu wählen. Und so hat es auch für über 18-jährige viele Nachteile.