Ich bin kein Anwalt, und vielleicht ist das auch in Österreich anders als in Deutschland, aber nehmen wir mal meinen iPod:
Mit dem Kauf meines iPods bin ich sein rechtmäßiger Besitzer und ich bezweifle stark, dass irgendeine Schulordnung mein Recht auf Schutz meines Eigentums aushebeln kann. Selbst wenn ich mich irre und die Lehrer gesetzlich befugt sind, mir das Ding abzunehmen, würde ich sie darüber informieren, dass ich nicht daran denke ihnen meinen iPod zu überlassen und ihn in meine Hosentasche zurückstecken. Sie haben keinen Grund ihn einzusammeln wenn er in meiner Hosentasche ist.
Die Lehrer können nichts tun, um meinen iPod zu bekommen. Kein Problem, oder? Ich verstehe echt nicht warum ihr eure Geräte bereitwillig ausliefert.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/schule/ratgeber/schulstrafen/01-erziehungsmaßnahmen.htmD.A.S. Rechtsportal schrieb:Lehrer sind übrigens auch befugt, Schülern Gegenstände wie zum Beispiel Handys vorübergehend wegnehmen, wenn ein geordneter Unterricht auf eine andere Art und Weise nicht aufrechtzuerhalten ist.
Generell ist es zwar erlaubt, Mobiltelefone in die Schule mitzunehmen, allerdings nur in ausgeschalteter Form während des Unterrichts. Das Mitbringen der Handys ist erlaubt, weil es von dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst wird.
Ein Recht auf eine Störung der schulischen Ordnung oder Dinge, die den schulischen Erziehungsauftrag ins Wanken bringen, gibt es deswegen aber nicht.
Bei uns wird das so geregelt, dass eine Handy/mp3;4-player eingezogen wird, sobald es im angeschalteten modus auf dem Schulgelände von einem Lehrkörper entdeckt wird.(auch in Freistunden/vor oder nach der Schule)
Dann kann man sich das Teil nach 2 Wochen von den Eltern bei der Schulleitung holen lassen.
(Is erst letztens nem Freund passiert, der war vielleich angepi**t)
Und was ich noch wissen will ,ist ab wann ich von meinen Lehrern verlangen darf mich zu siezen.
Und zum Siezen: normalerweise ab 18, aber wenn jemand wegen einiger Ehrenrunden schon in der 9. Klasse 18 ist, wird die Lehrkraft wohl keine Ausnahme machen, es sei den, der/die volljährige Schüler/in besteht darauf...
^ das kannst du deinen Lehrern ja sagen. :lol:Die einseitige Verwendung des Duzens gilt oft als unhöflich und als Verweigerung der Ehrerbietung oder sie ist Ausdruck eines Unterschiedes in der sozialen Hierarchie.