Das Rechtssystem in Tamriel

Dieses Thema im Forum "[TES] Tamriel-Almanach und Lore" wurde erstellt von Darkshade, 7. März 2009.

  1. Darkshade

    Darkshade Bürger

    Wahrscheinlich machen sowohl Camonna Tong als auch Diebesgilde einen auf normale Taverne, wenn Wachen in die Tavernen kommen. Der Spieler weiß vermutlich nur durch Zufall von den beiden (das mit den fünf Gestalten der Camonna Tong erfährt man ja auch nur durch die Diebesgilde).
    Wobei es schon interessant ist, dass die einzig legale "zweifelhafte" Gilde (die Morag Tong) das am besten versteckte Hauptquartier hat. Aber die Gildenhäuser sind dafür wieder um so öffentlicher (ist halt legal).
     
  2. Elfenfan

    Elfenfan Freund des Hauses

    Geheim sind die Diebesgilde und Camonna Tong auf jeden Fall nicht, sonst würde keiner in den Tavernen sagen: "möchtet ihr vieleicht beitreten?"
    Ich vermute mal daß die bloße Mitgliedschaft halt nicht Strafbar war.
     
  3. Darkshade

    Darkshade Bürger

    Ich denke, dass das aber eher ein Opfer zugunsten der Spielbarkeit war, wie käme man sonst in die Gilde rein, wenn man nie beim Stehlen erwischt wird oder sowas.
    Die Diebesgilde könnte kaum arbeiten und wäre für jeden gestandenen Dieb uninteressant, wenn sie jedem Deppen den Eintritt anbietet. Da könnte das Kaiserreich ja Spione wie Tiefkühlkost bei Aldi reinschleusen.
     
  4. Darkshade

    Darkshade Bürger

    Ich habe da mal eine Frage zu Dwemerartefakten: Der Handel damit ist ja verboten, aber wie ist das mit deren Besitz bzw. Verwendung (besonders Waffen und Rüstungen)? Mich hat zumindest noch niemand festnehmen wollen, als ich mit einem Dwemerschwert in der Hand rumgelaufen bin.
     
  5. Cherubion

    Cherubion Gebannter Benutzer

    Nein. Und in Morrowind kann man ja noch damit handeln. Ich habe in diesem Spiel bisher noch nicht mit bekommen, dass ich deswegen von einem der Händler "angezeigt" wurde.

    Cherubion
     
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  6. Elfenfan

    Elfenfan Freund des Hauses

    Dwemerartefakte gelten als Kulturschatz des Kaiserreiches und sind somit illegal, das du mit dwemerischen Waffen und Rüstungen nicht angemeckert wirst, liegt eindeutig an der Spielbarkeit. Wieso einige bei den Redoraner-Wachen in Dwemerrüssi rumlaufen, ist mir auch nicht klar.
     
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  7. Darkshade

    Darkshade Bürger

    Und wenn man jetzt mal die Spielbarkeit beiseite lässt, wäre es illegal, wenn ich eine Dwemerrüstung und Dwemerwaffen in meinem Haus (in Morrowind) ausstellen würde?

    Apropos:
    Nicht nur die Redoraner nutzen die Dwemerrüssis, auch auf Drens Plantage (ich meine den Bruder des Königs, habe den Vornamen vergessen) laufen ein paar Leute mit Dwemerrüssi rum (z. B. eine Bretonin im Wachhaus). Wobei das bei dem Typen mit seinen "Beziehungen" zur Camonna Tong zu erklären wäre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2009
  8. Calarathon

    Calarathon Super-Moderator Mitarbeiter

    Zunächst einmal ist Vedam Dren lediglich Herzog von Vvardenfell. König von Morrowind ist und bleibt Hlaalu Helseth.

    Zu deiner Frage:

    Ja, ist es. Dwemer-Artefakte jeglicher Art (egal ob ein einfacher Kelch oder eine ganze Rüstung) sind durch das Gesetz Eigentum des Kaisers. Besitz und Handel durch andere ist strengstens verboten, und der Schmuggel von dwemerischen Artefakten wird als Verrat angesehen.

    Das die Wachen in Haus Venim und Orvas Drens Wachen auf der Dren-Plantage dennoch damit rumrennen liegt wahrscheinlich daran, dass sie die entsprechenden Behörden geschmiert haben. Kennt man ja: mit entsprechend viel Geld kann man sich ein Wegschauen der Behörden leicht erkaufen. Und bei Dren kommt wahrscheinlich noch hinzu, dass er der Boss der Cammona Tong sowie der Bruder des Herzogs ist und somit sicherlich keiner unbedingt etwas gegen ihn unternehmen will.
     
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  9. Darkshade

    Darkshade Bürger

    Wie sieht das eigentlich mit Steuern auf Flin und cyrod. Brantwein aus? Ist ein massiver Schmuggel mit denen ähnlich lukrativ wie mit Vulkanglas und Ebenerz oder eher vergleichsweise unlukrativ?

    Edit: Ach ja, und weiß zufällig jemand etwas über die Lukrativität von Telvanni-Käfermoschus-Schmuggel?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2009
  10. Cherubion

    Cherubion Gebannter Benutzer

    Eher unlukrativ, meine ich. Gerade auf Branntwein scheinen die Steuern so gering zu sein, dass es sich nicht lohnt, dieses Getränk zu schmuggeln.

    Ja, weil dieses Getränk sehr teuer ist, müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit hohe Abgaben an den Staat beim Verkauf gezahlt werden. Also dürfte ein Schmuggel sehr wahrscheinlich sein. (Quelle: Preise von Telvanni-Käfermoschus auf Morrowind und in Tamriel bei "Oblivion")


    Cherubion
     
  11. Xero

    Xero Reisender

    Das ist glaub ich nur teilweise richtig. Dei ostkaiserliche Händlergilde besitzt nämlich ein Monopol auf den Handel mit Dwemerartefakten. Das ist in Morrowind vielfach zu erfahren, zum Beispiel in einer Nachricht in der eine Preiserhöhung besprochen wird.
    Folglich kann der Besitz allein nicht direkt strafbar sein (so man es denn ordnungsgemäß bei der Händlergilde gekauft hat).
     
  12. Calarathon

    Calarathon Super-Moderator Mitarbeiter

    Und was ist die Ost-Kaiserliche Händlergilde? Richtig: eine vom Kaiser mit diesen Rechten ausgestattete kaiserliche Institution. ;)

    Das Dialogtopic "Ost-Kaiserlichen Händlergilde" (CS-Eintrag) enthält unter anderem folgenden Text (auf welchen du dich wohl unter anderem beziehst):

    Die Gilde hat also ein kaiserliches Monopol auf gewisse Waren, das stimmt schon. Jedoch hat sie dieses Monopol vom Kaiser und im Auftrag des Kaisers. Warum wohl wird die Gilde diese Monopole haben? Dadurch besitzt die Gilde (und somit das Kaiserreich/der Kaiser) den Alleinanspruch auf diese seltenen Waren. Denn hinter der Händlergilde steht nunmal letztendlich das Kaiserreich bzw. der Kaiser. Offiziell mag die Gilde zwar mit den Artefakten "handeln" dürfen (was sich wohl auf den billigen Aufkauf und die kostenlose/-günste Ablieferung an den Kaiser beschränkt), jedoch ändert dies nicht an der Gesetzeslage bezüglich der Artefakte.

    Der Handel mit und der Besitz von Dwemer-Artefakten ist vom Gesetz her somit für normale Bürger trotzdem verboten. Dafür gibt es diverse Belege aus TES III:

    Also nochmal zusammengefasst: die Ost-Kaiserliche Händlergilde mag zwar ein Monopol auf den Handel mit seltenen Waren (unter anderem auch auf Dwemer-Artefakte) besitzen, jedoch ist durch das Kaiserliche Gesetz festgelegt, dass für jeden Bürger des Reiches sowohl der Handel als auch der Besitz dieser Artefakte verboten ist. Die Händlergilde wird dieses Monopol daher nur besitzen, damit auch wirklich dafür gesorgt wird, dass über die Gilde alle Artefakte der Dwemer in den Besitz des Kaiserreiches/des Kaisers gelangen.
     
  13. sebbl

    sebbl Ehrbarer Bürger

    Wie sieht das eigentlich mit Ayleid-Artefakten aus? Ist da der handel erlaubt?
     
  14. Sindoril

    Sindoril Ehrbarer Bürger

    Sieht nicht danach aus, die Ayleiden-Statuen für den hochelfischen Sammler in der Kaiserstadt kann man auch an jeden beliebigen Händler verkaufen und der Elf hat ja auch bekannterweise eine ganze Artefakt-Sammlung.
     
  15. Emilia

    Emilia Reisender

    Hieß es nicht irgendwann, die ayleidischen Reliquien und Ruinen würden unter dem kaiserlichen Kultur-Gesetz stehen? Das ist jedoch lange her, dass ich das gelesen habe... Mal sehen, ob ich die Quelle finde.
     
  16. Calarathon

    Calarathon Super-Moderator Mitarbeiter

    Das wiederum liegt wieder einmal an der schon einmal erwähnten Spielbarkeit (wie gesagt: setzt nicht Spielinhalte 1:1 mit Loreinhalten gleich). In Morrowind kann man ja wie bereits erwähnt auch trotz gesetzlichem Verbot Dwemersachen verkaufen.

    Das Umbacano (Cyrodiil) diese Sammlung besitzt und dafür noch nicht von der Legion verhaftet wurde kann mehrere Gründe haben:

    • Die Legion/Wache weiß nicht von seiner Sammlung
    • Er hat die Legion/Wache geschmiert, damit sie stillhalten
    • Er hat, da er sich als "Ayleid-Forscher" ausgibt, eine spezielle Erlaubnis zum Besitz von Artefakten zu Studienzwecken
    • Auf Ayleidartefakte stehen keine so schweren Strafen wie auf Dwemer-Artefakte

    Letzteres wage ich jedoch auszuschließen, obgleich es meines Wissens nach keinerlei spielinternen Belege für ein etwaiges Verbot des Besitzes von Ayleid-Artefakten gibt (diesbezüglich lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen :-D).

    Ich gehe deshalb davon aus, dass grundsätzlich die Hinterlassenschaften jedes antiken Volkes per Gesetz dem Kaiserreich gehören und daher nach ihrer Entdeckung und Untersuchung in kaiserliche Museen gebracht werden müssen. Privatbesitz gilt als illegal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2009
  17. Tohawk

    Tohawk Moderator Mitarbeiter

    Ich würde sagen, dass es zu archeologischen Zwecken gestattet ist, da auch die Magiergilde Ayleidenruinien durchstöbert.
     
  18. Elfenfan

    Elfenfan Freund des Hauses

    Umbaccano war als "Ayleidenforscher" bekannt, wenn ich mir recht errinnere oder war "lizensierter" Sammler, wie auch immer.

    Die Magiergilde ist eine offizielle kaiserliche Gilde, die halt forscht.
     
  19. JNR

    JNR Ehrbarer Bürger

    Ich wollt nochmal was zu dem Thema mit den angreifenden Wachen sagen. Es wurde schon erwähnt, dass die angewandte Gewalt nur der Verhaftung dient. Ich denke, dass die spielinterne Lösung doch ganz gut ist. Die Wachen wollen einen überwältigen und man kann versuchen zu fliehen. In diesem Fall würden Polizisten heutzutage auch schießen, wenn sichs um jemanden Gefährliches handelt. In Oblivion kann man sich ja gegen Wachen auch jederzeit geschlagen geben (beim Blocken ansprechen) und sich dann verhaften lassen, wenn man merkt, dass man keine Chance hat. Mit nem normalen Char auf angemessener Schwierigkeit kommt man auch nicht ewig gegen alle Wachen an (zumal vor allem die zwielichten Charakterklassen meistens nicht so gut im offenen Kampf sind)...
     
  20. Killfetzer

    Killfetzer Super-Moderator Mitarbeiter

    Ich verstehe diesen Abschnitt so, dass nur alle neu entdeckten Dwemer-Artefakte von dem Verbot betroffen sind. Es gilt also Bestandswahrung. Dwemer-Artefakte, die bereits vor dem Erlassen des Gesetzes in jeweiligen Besitz waren, sind somit legal.
     
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