Großkanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Lordkanzler''' oder schlicht '''Kanzler''' ist der Vorsitzende des [[Ältestenrat]]es und nach dem [[Kaiser]] der de facto mächtigste Mann im [[Kaiserreich]]. Im Moment ist der [[Altmer]] [[Ocato]] der amtierende Lordkanzler.
  
In Abwesenheit oder Nichtvorhandenseiens eines [[Kaiser]]s führt der Lordkanzler in Zusammenarbeit mit dem [[Ältestenrat]] die Regierungsgeschäfte als vorübergehndes Staats- und Regierungsoberhaupt des [[Kaiserreich]]es. Seine Hauptaufgabe besteht jedoch als Vorsitzender des [[Ältestenrat|Rates]] darin, dem [[Kaiser]] als oberster und wichtigster Berater zu fungieren und Uneinigkeiten im [[Ältestenrat|Rat]] zu klären. Gleichzeitig vertritt er als Ratsvorsitzender dessen Interessen gegenüber dem [[Kaiser]] und legt ihm diese dar. Er ist es auch, der im Namen des gesamten [[Ältestenrat]]es dem legitimen Erben des [[Kaiser]]s das Vertrauen oder Misstrauen des [[Ältestenrat|Rates]] ausspricht.
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In Abwesenheit oder Nichtvorhandenseiens eines [[Kaiser]]s führt der Lordkanzler in Zusammenarbeit mit dem [[Ältestenrat]] die Regierungsgeschäfte als vorübergehndes Staats- und Regierungsoberhaupt des [[Kaiserreich]]es. Seine Hauptaufgabe besteht jedoch als Vorsitzender des [[Ältestenrat|Rates]] darin, dem [[Kaiser]] als oberster und wichtigster Berater zu fungieren und Uneinigkeiten im [[Ältestenrat|Rat]] zu klären. Gleichzeitig vertritt er als Ratsvorsitzender dessen Interessen gegenüber dem [[Kaiser]] und legt ihm diese dar. Er ist es auch, der im Namen des gesamten [[Ältestenrat]]es dem legitimen Erben des [[Kaiser]]s das Vertrauen oder Misstrauen des [[Ältestenrat|Rates]] ausspricht oder einen neuen Kaiser
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[[Kategorie: Ränge]]
 
[[Kategorie: Ränge]]

Version vom 23. November 2007, 23:48 Uhr

Der Lordkanzler oder schlicht Kanzler ist der Vorsitzende des Ältestenrates und nach dem Kaiser der de facto mächtigste Mann im Kaiserreich. Im Moment ist der Altmer Ocato der amtierende Lordkanzler.

In Abwesenheit oder Nichtvorhandenseiens eines Kaisers führt der Lordkanzler in Zusammenarbeit mit dem Ältestenrat die Regierungsgeschäfte als vorübergehndes Staats- und Regierungsoberhaupt des Kaiserreiches. Seine Hauptaufgabe besteht jedoch als Vorsitzender des Rates darin, dem Kaiser als oberster und wichtigster Berater zu fungieren und Uneinigkeiten im Rat zu klären. Gleichzeitig vertritt er als Ratsvorsitzender dessen Interessen gegenüber dem Kaiser und legt ihm diese dar. Er ist es auch, der im Namen des gesamten Ältestenrates dem legitimen Erben des Kaisers das Vertrauen oder Misstrauen des Rates ausspricht oder einen neuen Kaiser ,nach dem Tod der alten Kaiserlinie, bestimmen darf.

In den meisten Fällen ist der Lordkanzler gleichzeitig auch der kaiserliche Kampfmagier.

  • Namensnennung 2.5
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