Vorstellung (SSE) Demonica Mods von Kris†a™

Dieses Thema im Forum "[Skyrim] Modveröffentlichungen (SSE)" wurde erstellt von Ehemaliger Benutzer 10376, 21. Mai 2022.

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  1. Ich hab hier gesucht, aber anscheinend wurden damals keine weitergehenderen Links, Ressourcen, Bilder, etc. veröffentlicht, obwohl @Aspiria einige Mods vorgestellt hat (eine auch bei Nexus), und da ich (endlich) Links gefunden habe, die eine (erneute?) Vorstellung m.E. fordern, hier das, was ich entdeckt habe. Es ist wirklich sehenswert und auch spielbar unter SSE.


    Demonica Mods von Kris†a™
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    Es sieht nicht nur toll aus, sondern in dem veröffentlichen Paket sind neben der Domenika-Rasse und chicken Klamotten auch Serana und Lydia - beide oder einzeln - als Begleiterinnen, auch ohne Vampir zu sein, spielbar (und evtl. noch Verena, die bei mir aber nur eingeschränkt fluppt)

    DEM v2.4.0 SSE (Engl.) und DEM v2.4.1 SLE (Engl.)
    https://www.moddb.com/mods/demonica-mods
    Übersetzung:

    Es ist mir ein großes Vergnügen, eines meiner offiziellen Produkte namens ¨Demonica¨ vorzustellen, eine kühne weibliche Rassenmod für Skyrim. Diese richtet sich ausschließlich an Liebhaber der Schönheit, die Qualität über alles schätzen. Aus diesem Grund müssen Sie einen leistungsstarken Computer haben, da es keine Kompromisse in Bezug auf Leistung, Kompatibilität oder irgendeine Art von Einschränkungen gab.

    Wenn dir diese Mod gefällt, kannst du in Erwägung ziehen, meine Arbeit auf Patreon zu unterstützen, wo du exklusive Objekte zum Anpassen deines Charakters erhältst:

    Alternativ kannst du auch einige meiner Veröffentlichungen auf meiner offiziellen Website verfolgen oder herunterladen:
    Kris†a™: Private modding

    https://modding.club/
    (kommt eine Warnung von Kaspersky weil das Zertifikat nicht offiziell, aber ich kann auf "weiter" klicken und erhalte eine saubere, virenfreie Site)​

    Zu eurem alleinigen Vergnügen bietet Demonica eine umfangreiche Sammlung von Ausrüstung und Texturen, die ihr sammeln könnt, um euren Charakter mit seinen schönsten Vorzügen zu schmücken.

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    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Mai 2022
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  2. Werbung (Nur für Gäste)
  3. Update: Ich hab heute von Kris†a das OK zum Übersetzen und Veröffentlichen aller ihrer kostenlosen Veröffentlichungen erhalten und mir direkt gesaugt. Das umfasst den kostenlosen Teil der DEM-Serie bis v.2.4 und die LadyBody-Serie (die hab ich mir noch nicht richtig angeschaut).
    D.h., ich werde die der Reihe nach übersetzen und testen, incl. Herstellung in der Schmiede, und dann das, was bei mir funktioniert (wenn möglich) hier veröffentlichen.
     
    baracke gefällt das.
  4. mobius

    mobius Mr. Skyrim 2017

    Dazu sei gesagt, dass sind alles DAZ-Ports (Körper & Klamotten) für deren Vebreitung Krista keine Lizenz hat ("Interactive License") - deswegen findet man die Sachen auch nicht auf Nexus und Co.
    Ist vielleicht für @Scharesoft als Betreiber der Webseite hier interessant zu wissen, für den Fall der Fälle ;)
     
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  5. Halte ich erst mal für ein böswilliges Gerücht, weil Krista alle Rechte seit vielen Jahren für sich reklamiert und offensichtlich dagegen niemand eine entsprechende Gegenveröffentlichung gemacht hat. Alleine @Aspira hat in den 2016/2017/2019er Jahren viel von Krista übersetzt, berbeiitet (nicht zu letzt Vilarna was bei Nexus sehr wohl veröffentlich ist), also ausreichend Publizität für Einwände Dritter bestand und bestehen. (Im Übrgien veröffentlicht ja Krista nicht heimlich, sondern verlangt ausdrücklich ihren Copyrighthinweis, also eine klare Geltendmachung eigener Rechte.
    Also: Wenn Du Vorwürfe und Behauptungen dieser Art aufstellst, dann bitte Beweise anführen, überprüfbare. So lange das nicht geschieht ist das böswillige Verleumdung.

    Nachtrag, weil mich derartige Verhaltensweisen von selbsternannten Richtern an*****
    Wir haben in Deutschland ein einfaches Rechtssystem, und das gilt auch hier: Wer von einer Rechtsverletzung geschädigt ist, mag soh beschweren und sein Recht einfordern JEDER, der nicht in seinen Rechten beeinträchtigt ist, hat KEIN Rechts, eine Beschwerde zu führen oder ein virtuelles Recht Dritter einzufordern.
    Als sei still. Und ich hoffe, dass @Scharesoft sich nicht der üblen Praxis anschliesst, aufgrund bloßer Behauptungen eines nicht Geschädigten seinerseits eine Schädigung (des Rufes eines konkret Betrofenen z.B.) zu unterstützen.

    @mobius - Du kannst zu dem vermeintlich Geschädigten hinlaufen und ihm sagen dass da ein Böser seine Rechte verletzt hat. Aber nicht öffentlich anprangern und Rufschädigung betreiben, ohne Berechtigung. Selbst wenn Deine Behauptung stimmen würde, hättest Du kein Recht zu Deinem Verhalten, es ist anmaßend. Wenn dann der angeblich Geschäfigte nichts macht, dann sei es so, Dein Handlungsspielraum ist damit erschöpft, alles andere ist künstliche Empörung und persönlcihes Fehl.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Mai 2022
  6. Ist das ausreichend um herauszulesen das sie die Rechte auch hat?
     
  7. mobius

    mobius Mr. Skyrim 2017

    Kristi banned. Ja das ist Krista.
    Banngrund? Verbreitung von DAZ Assets (Auch schon vor Demonica - LadyBody lässt grüßen). Bann lässt sich natürlich verhindern, wenn man Nachweis erbringt, dass man die von mir oben verlinkte Lizenz erworben hat - wie es zum Beispiel die Autoren von Charmers of the Reach auch getan haben.

    Natürlich beansprucht Krista alle Rechte für sich - da ist sie auch schnell dabei die Leute zu verklagen, wenn sie Konvertierungen ihrer Outfits für CBBE oder BHUNP findet. Selber nimmt sie es mit dem Urheberrecht aber eben nicht so genau ;)

    Wie @EvilMind durch die Blume angedeutet hat - wenn sie die Rechte und Lizenzen hat, könnte sie ja auch reinen Tisch machen und alle wären glücklich. So steht Scharesoft aber mit einem Bein im Gefängnis, da braucht nur der Falsche einmal die Webseite besuchen und dann gehen hier potentiell die Lichter aus wenn der sieht was hier gehostet wird.
     
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  8. das haben Du und ich nicht zu fagen, anzufordern und zu beaurteilen. Das ist NUR Angelegenheit eines ggf. Geschädigten und damit Berechtigten.
     
  9. Du redest Unfug, reine Hetzerei. Perönliche Motive? Hört sich fast so an.
    Wenn der Geschädgte, und nur dann, @Scharesoft eine bereichtige und überprüfbare Reklamation mitteilt, muss überhaupt erst irgendwas gedacht werden. Dein Spruch vpm Gefängnis ist unterstes Stammtischniveau von Wichtigtuerei. Fasches Behaupten, Hauptsache man kann dramatisieren, prost.
     
  10. Moorkopp

    Moorkopp Vertrauter

    Scharesoft ist für die Seite hier verantwortlich und somit auch für die Inhalte die hochgeladen werden - also wenn ich du wäre, würde ich das mal lieber nicht drauf ankommen lassen wollen.
     
  11. @Moorkopp - trotudem ist das vorher gepostete massiver Blödsinn, und bevor Du Dich zu rechtlichen Aspekten äußerst, mach Dich erst mal schlau und red kein Stammtischblaba. Keine Ahnung aber losblöken.
     
  12. Moorkopp

    Moorkopp Vertrauter

    Seufz... wie du meinst...
    Bitteschön.
    Urheberrechtsverletzung: Welche Folgen sind zu erwarten?
    Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?


    Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es irrelevant, ob diese im TV, in einer Zeitung, bei einer Aufführung oder im Internet erfolgt. Wird gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.


    Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigungen. Dies ist zum Beispiel beim sogenannten Bilderklau der Fall. Dieser liegt vor, wenn fremde Fotografien auf der eigenen Webseite, bei Aktionen oder in Online-Shops verwendet werden.


    Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, die das Urheberrecht für Bilder auch im Internet bei Rechtsverletzungen vorsieht, ist es wichtig, den Urheber um sein Einverständnis zu bitten. Gerade bei kleineren Webseiten oder Blogs ist die Einverständniserklärung in der Regel relativ einfach zu erhalten, insbesondere dann, wenn eine Verlinkung zum Internetauftritt des Urhebers erfolgt.

    oder das hier:
    Alle Infos vom Anwalt :
    Urheberrechtsverletzung


    Wann besteht ein Urheberrecht?
    Ein Urheberrecht können Sie an den von Ihnen eigens geschaffenen Werken geltend machen? § 2 UrhG definiert Werke als persönliche geistige Schöpfungen. Werke können der Literatur, Wissenschaft und Kunst zuzuordnen sein.

    Beispiele für Werke sind:

    • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
    • Werke der Musik
    • Pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
    • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
    • Lichtbildwerke
    • Filmwerke
    • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
    Für den Werkbegriff im Urheberrecht müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

    Es muss sich um eine menschliche Schöpfung handeln. Produkte, die rein von Maschinen geschaffen wurden, fallen also nicht unter den Werkbegriff, wenn hinter der Produktion nicht das geistige Konzept eines Menschen steckt.


    Also mir würde das reichen um davon die Finger zu lassen. *shrugs
    Das du darauf nicht achtest, grade bei Krista. -_-" Die ist doch bekannt für ihre Paywalls und Paranoide Ader bei sowas.
    Ich wette du hast sie nicht mal gefragt... Denn das hat Aspiria bestimmt auch nicht. ^^"

     
  13. @Moorkopp - jetzt drehst Du ganz durch? Du bist nicht mal fähig, eine fachlicihe juristische Diskussion zu führen, Posten von nicht Verstandenem füllt zwar Platz, vor allem bei Plakatschrift. Zumal Du als nicht Geschädigter überhaupt keine Berechtigng hast (außer Stammtisch-Aufplusterei) das Thema hier auszuwalzen.

    Zufällig arbeite ich seit 30 jahren just im dem Bereich Wettbewerbs- und Urheberrecht und bin vereidigter Richter.
    Und jetzt troll Dich.

    Ich werde ein Paket veröffentlichen, dass überhaupt keine Berührungspunkte zu Rechten Dritter hat und kaum jemand, außer er ist böswilliger Verleumder, als Verletzung von Urheberrecht Dritter hinstellen kann.

    Nachtrag: dass Du nur Behauptungen herausprosaunst erkennt man alleine schon daraun, dass Du schreibst "Ich wette du hast sie nicht mal gefragt..." und eine weitere üble Nachrede (was in Deutschland übrigens stafbar ist) "grade bei Krista. -_-" Die ist doch bekannt für ihre Paywalls und Paranoide Ader bei sowas. " Aber Deutsches Recht scheint Dich nur als Plakatschrift zu interessieren, selbst dran halten braucht ja nicht zu sein, dann geht ja kein Anfachen eines Shitstorms.

    Wette verloren, wir korrespondieren in Russisch, seit ich sie um Genehmigung zur Veröffentlchung gefragt habe, wobei Lizenz-Aspekte auch diskutiert wurden und mein Paket entsprechend beschränkt ist.
    Aber Dir bin ich sicherlch keine Rechenschaft schuldig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Mai 2022
  14. Moorkopp

    Moorkopp Vertrauter

    Ach herjeh... und ein "vereidigter Richter" hat es nötig menschlich so ein Verhalten an den Tag zu legen? Nicht auf juristische Sachlagen angemessen zu antworten und Dinge klarzustellen? Das sagt einiges echt... Menschlich bei mir durchgefallen und auf der Ignore gelandet. ^^"
     
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  16. Scharesoft

    Scharesoft Administrator Mitarbeiter

    Ich muss hier erst einmal die Lage prüfen, bevor ich den Download freigebe. Wenn ein Download eingestellt wird, wird dazu auch automatisch ein Diskussionsthema eröffnet. Da es hier zudem schon weit vom eigentlichen Threadthema weg ging schließe ich diesen Thread und wir sehen dann ggf. im neuen Thread weiter.
     
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