Die Problematik hierbei ist - so unterhaltsam und nett gemeint auch das Bestreben nationaler Gesetzgeber, nutzerfreundliche Regelungen im Internet zu schaffen, ist -, dass es sich hierbei um nationale Gesetzgebung handelt, nicht um internationales Recht. Insofern sind deutsche oder österreichische Gesetzestexte und deren Inhalte für einen internationalen Konzern, der - aus unserer Sichtweise - im Ausland beheimatet ist und seine Server nicht auf deutschem oder österreichischem Boden betreibt, nicht bindend. Solche Opt-Out-Funktionen und ähnliches würden daher nur eingebunden, würde der Seitenbetreiber Good Will zeigen und - und das ist wohl die Grundvoraussetzung - die Gesetzestexte unserer beider Republiken kennen. 😉