Das Strafverfahren gegen Bushido wurde vom Linzer Landesgericht am 04.11.2005 eingestellt, da die gegen Bushido erhobenen Vorwürfe der schweren Körperverletzung nicht bewiesen werden konnten.
Bereits vor der Gerichtsverhandlung hatte der bisherige Hauptbelastungszeuge seine Aussage notariell widerrufen, da er von der Mutter von Dominik zu dieser Aussage genötigt worden sei. Auf die Befragung des Richters hin mussten sowohl Dominik, als auch der letzte in der Anklageschrift genannte Belastungszeuge zugeben, keinerlei Gewaltanwendung von Bushido gegen Dominik gesehen zu haben. Zudem hatte der medizinische Sachverständige in seinen Ausführungen klargestellt, dass die Verletzungen von Dominik nicht durch Fusstritte, sondern durch einen Sturz verursacht worden sind. Hätte die Staatsanwaltschaft noch eine Möglichkeit gesehen, eine Schuld von Bushido an den Verletzungen von Dominik zu beweisen, wäre das Verfahren nicht eingestellt worden.
Damit ist der von Bushido von Anfang an ausgesagte Sachverhalt durch das Ergebnis der Verhandlung in vollem Umfang bestätigt worden.
Sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe, die von der Staatsanwaltschaft und dem
Untersuchungsrichter zur Begründung der über 2-wöchigen Untersuchungshaft
herangezogen worden waren, konnten von den von der Staatsanwaltschaft
benannten Zeugen nicht bestätigt werden.
Da Bushido jedoch nie bestritten hat, einem anderen Beteiligten (nicht Dominik) eine Ohrfeige gegeben und dessen T-Shirt beschädigt zu haben, wollte er aufgrund der Tatsache, dass er eine in der Öffentlichkeit stehende Person ist, die sich im österreichischen Recht bietende Möglichkeit wahrnehmen, eine Mitverantwortung für das Entstehen der Auseinadersetzung zu übernehmen. Auf Vorschlag des Richters wurde unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 20.000,- € daraufhin eingestellt.