Meister von Cyrodiil
Hausvetter
Ist das mit "USK 16" eigentlich sicher, oder kann sich da noch was ändern?
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USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)-gilt für Deutschland. Zensiert Spiele und legt uns damit Gamingtechnisch aufs trockene. geben weder eine Bschreibung des Spiels noch eine erklärung der Inhalte an. In Deutschland müssen wir uns wenn wir games im Laden kaufen nach ihren
Einstufungen richten 🙂shock🙂. Im Internet sind dagegen auch unzensierte "PEGI" versionen zu kaufen.
USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)-gilt für Deutschland. Zensiert Spiele
[...]
PEGI (Pan european game information)-zensiert für Europa.
[...]
ESRB (Entertainment Software Raiting Bord) Zenisieren in Amerika.
Wenn die USK die Bewertung verweigert, wird das Spiel von der BPjM entweder zensiert, sodass die USK ein Siegel geben kann, oder aber es wird indiziert!
Und noch ein Nein! Auch die BPjM zensiert keine Spiele. Sie können Spiele, die keine Freigabe von der USK erhalten auf den Index 1 ("indizieren") oder auf den Index 2 ("beschlagnahmen") setzen. Aber auch sie zensieren nicht.
Soweit ich weiss:Sorry wenn ich was falsch angegeben habe PS:Indiziert bedeutet nur "wird nicht verkauft" und beschlagnahmt bedeutet "verboten" Oder? :huh:
Wie soll dieses fragen denn aussehen? Persönlich hinfahren?
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3
Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich
gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen
werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen,
die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen
Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des
Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person
angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen
eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb
des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder
angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus
ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen
Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.