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Was ist denn das für eine komische Regelung? Ich dachte in Deutschland darf man nur eine Waffe bei sich im Waffenschrank haben, wenn man Jäger, Polizist oder Berufssoldat ist. Ansonsten denke ich mal NICHT.
Was ist denn das für eine komische Regelung? Ich dachte in Deutschland darf man nur eine Waffe bei sich im Waffenschrank haben, wenn man Jäger, Polizist oder Berufssoldat ist. Ansonsten denke ich mal NICHT.
Jeder, der eine Waffenbesitzkarte hat und die Sachkundeprüfung bestanden hat, darf sich eine Waffe kaufen, für die er ein "Bedürfnis" hat. Sportschützen haben zB das "Bedürfnis" für eine Waffe in dem Kaliber, dass sie in ihrem Verein schießen, sie dürfen sich also eine Waffe kaufen. Wenn du in einem Verein Trap schießt, darfst du dir also folgerichtig eine Flinte kaufen.
Wenn ich dann später vom Luftgewehrschießen auf Kleinkaliber oder Großkaliber umsteige, darf ich mir auch ganz legal ne Waffe kaufen.
Ja, gut. Ich habe verstanden. Also kann ich, wenn ich eine Waffe kaufe, diese auch bekommen, wenn ich meinen Mitgliedsausweis vom Schützenverein und meine "Waffen-Prüfung" vorlege?
Erst die Sachkundeprüfung, dann bekommst du die Waffenbesitzkarte. Dann musst du ein Jahr lang regelmäßig oder 18mal im Jahr in deinem Verein schießen und das eintragen lassen und dann kannst du einkaufen, ja.
Jop, ich auch. Ich denke im zweiten Anhang der Verfassung stand, dass jeder Bürger eine Waffe seiner Wahl besitzen darf.
"Bürger" heißt da soweit ich weiß, volljähriges Mitglied der Gemeinde (also Männlein oder Weiblein und über 21).
Ich mein ja nur dass der vater nicht ganz dicht im hirn is wenn der seinem sohn den Schädel wegbläst....aber lebensgefährlich ist etwas zu hart... vielleicht bildungsstörend oder ablenkend...:lol: