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Ehemaliger Benutzer
Gast
Wahrscheinlich mache ich mich jetzt bei wirklich allen unbeliebt aber rein juristisch betrachtet würde ich jetzt einfach mal das sagen
Ich gehe mal davon aus, dass wir alle Miturheber dieses Werks sind schliesslich haben wir 1. alle mitgeschrieben und 2. demokratisch über den Namen abgestimmtUrheberrechtsgesetz schrieb:§ 8
Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
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