Gouverneur: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Gouverneur''' ist ein Verwaltungsbeamter, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verwaltung einer Provinz betraut ist. Ernannt wird ein Gouverneur vom [[Kaiser]] oder in kaiserloser Zeit vom [[Lordkanzler]]. Neben dem Schutz des ihm zugeteilten Gebietes, ist der Gouverneur zusätzlich mit der Versorgung der dort lebenden Bevölkerung betraut. Existiert eine provinzielle Regierung, steht der Gouverneur dieser vor.  
 
Ein '''Gouverneur''' ist ein Verwaltungsbeamter, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verwaltung einer Provinz betraut ist. Ernannt wird ein Gouverneur vom [[Kaiser]] oder in kaiserloser Zeit vom [[Lordkanzler]]. Neben dem Schutz des ihm zugeteilten Gebietes, ist der Gouverneur zusätzlich mit der Versorgung der dort lebenden Bevölkerung betraut. Existiert eine provinzielle Regierung, steht der Gouverneur dieser vor.  
  

Version vom 1. Februar 2013, 14:51 Uhr

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Grund: Liste aller bekannten Gouverneure fehlt, z.B. Titus Alorius

Ein Gouverneur ist ein Verwaltungsbeamter, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verwaltung einer Provinz betraut ist. Ernannt wird ein Gouverneur vom Kaiser oder in kaiserloser Zeit vom Lordkanzler. Neben dem Schutz des ihm zugeteilten Gebietes, ist der Gouverneur zusätzlich mit der Versorgung der dort lebenden Bevölkerung betraut. Existiert eine provinzielle Regierung, steht der Gouverneur dieser vor.

Oft werden Gouverneure als Übergangsverwalter eingesetzt, wie z.B. Amiel Richton, der von Tiber Septim im Jahr 2Ä 862 ernannt wurde.

  • Namensnennung 2.5
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