Monarchie: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Monarchie''' bezeichnet eine [[Staat]]sform. An der Spitze der Monarchie steht ein [[Monarch]] oder eine [[Monarchin]].
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Der Begriff '''Monarchie''' bezeichnet eine [[Staat]]sform, dessen Oberhaupt ein [[Monarch]] oder eine [[Monarchin]] ist.
  
Es gibt verschiedene Formen der Monarchie. Die auf [[Nirn]] am weitesten verbreitete Form ist die sogenannte absolute Monarchie. In dieser Variante der Monarchie besitzt der [[Monarch]] die absolute Macht und ist nicht Gesetz oder Recht gebunden und keiner übergeordneten Instanz, wie etwa einem Parlament oder anderen staatlichen Institutionen, wie einem Obersten Gericht, rechenschaftspflichtig.
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Es gibt verschiedene Formen der Monarchie, die sich anhand der Machtbefugnisse des politischen Oberhaupts oder der Nachfolgeregelung unterscheiden lassen. Die beiden nach den Machtbefugnissen des Monarchen unterscheidbaren Formen der Monarchie sind: die absolute und die konstitutionelle Monarchie. Die absolute Monarchie zeichnet sich dadurch aus, dass der [[Monarch]] die absolute Macht inne hatte und nicht an Gesetz oder Recht gebunden und keiner übergeordneten Instanz, wie etwa einem Parlament oder anderen staatlichen Institutionen, wie einem Obersten Gericht, rechenschaftspflichtig ist. Die konstitutionelle Monarchie kennzeichnet dadurch aus, dass der Monarch aufgrund der Existenz einer Verfassung (Konstitution) als Rechtsgrundlage des Staatswesens grundsätzlich an Gesetz und Recht gebunden ist und ausschließlich über uneingeschränkte exekutive Machtbefugnissen verfügt, während seine legislativen Kompetenz durch ein Parlament und seine judikativen Kompetenz durch ein Oberstes Gericht, wobei er beiden Staatsorganen grundsätzlich untergeordnet ist.
  
Viele Monarchien sind gleichzeitig auch sogenannte Erbmonarchien, in denen der amtierende [[Monarch]] seinen Herrschertitel an sein ältestes Kind vererbt, welches seine Nachfolge antritt.
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Die beiden nach der Nachfolgeregelung des politischen Oberhaupts unterscheidbaren Forme der Monarchie sind: die Erbmonarchie und die Wahlmonarchie. In der Erbmonarchie vererbt der jeweils amtierende [[Monarch]] seinen Herrschertitel an sein - im Regelfall - ältestes Kind, welches im Falle seines Todes seine Nachfolge antritt. In der Wahlmonarchie wird der Monarch von einem obersten politischen Beschlussfassungsorgan, einem Rat des Hochadels aus seiner eigenen Mitte nach einer Kandidatur für das Amt in dieses gewählt.
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Die vier genannten und anhand jeweils eines Kriteriums unterscheidbaren Formen können in unterschiedlicher Kombination in Erscheinung treten, z.B. als Kombination von Erb- und absoluter Monarchie, Erb- und konstitutioneller Monarchie, Wahl- und absoluter Monarchie oder Wahl- und konstitutioneller Monarchie.
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Die am häufigsten anzutreffende Kombination der Monarchieformen in [[Nirn]] ist die absolute Erbmonarchien.
  
 
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Version vom 24. Juli 2021, 18:56 Uhr

Der Begriff Monarchie bezeichnet eine Staatsform, dessen Oberhaupt ein Monarch oder eine Monarchin ist.

Es gibt verschiedene Formen der Monarchie, die sich anhand der Machtbefugnisse des politischen Oberhaupts oder der Nachfolgeregelung unterscheiden lassen. Die beiden nach den Machtbefugnissen des Monarchen unterscheidbaren Formen der Monarchie sind: die absolute und die konstitutionelle Monarchie. Die absolute Monarchie zeichnet sich dadurch aus, dass der Monarch die absolute Macht inne hatte und nicht an Gesetz oder Recht gebunden und keiner übergeordneten Instanz, wie etwa einem Parlament oder anderen staatlichen Institutionen, wie einem Obersten Gericht, rechenschaftspflichtig ist. Die konstitutionelle Monarchie kennzeichnet dadurch aus, dass der Monarch aufgrund der Existenz einer Verfassung (Konstitution) als Rechtsgrundlage des Staatswesens grundsätzlich an Gesetz und Recht gebunden ist und ausschließlich über uneingeschränkte exekutive Machtbefugnissen verfügt, während seine legislativen Kompetenz durch ein Parlament und seine judikativen Kompetenz durch ein Oberstes Gericht, wobei er beiden Staatsorganen grundsätzlich untergeordnet ist.

Die beiden nach der Nachfolgeregelung des politischen Oberhaupts unterscheidbaren Forme der Monarchie sind: die Erbmonarchie und die Wahlmonarchie. In der Erbmonarchie vererbt der jeweils amtierende Monarch seinen Herrschertitel an sein - im Regelfall - ältestes Kind, welches im Falle seines Todes seine Nachfolge antritt. In der Wahlmonarchie wird der Monarch von einem obersten politischen Beschlussfassungsorgan, einem Rat des Hochadels aus seiner eigenen Mitte nach einer Kandidatur für das Amt in dieses gewählt.

Die vier genannten und anhand jeweils eines Kriteriums unterscheidbaren Formen können in unterschiedlicher Kombination in Erscheinung treten, z.B. als Kombination von Erb- und absoluter Monarchie, Erb- und konstitutioneller Monarchie, Wahl- und absoluter Monarchie oder Wahl- und konstitutioneller Monarchie.

Die am häufigsten anzutreffende Kombination der Monarchieformen in Nirn ist die absolute Erbmonarchien.

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