Die Fahrerin gibt Gas als vermummte Beamte versuchen sich gewaltsam Zugang zu ihrem Fahrzeug zu verschaffen und lenkt vor den Schüssen an dem ICE-Agenten vorbei, was man deutlich in den Videos sieht. Der Todesschütze springt zunächst zurück, lehnt sich dann in Richtung Motorhaube um einen Schuss durch die Windschutzscheibe abzugeben, wird dabei leicht gestreift und schießt weitere zweimal durchs Seitenfenster als der Wagen schon an ihm vorbei war. Anschließend verlässt er ohne Zeichen irgendeiner Verletzung den Tatort. In dem neuesten Video sieht man zudem, dass es vor den Schüssen einen Austausch zwischen beiden Parteien gab, der auf keinen Fall dieses Maß an Gewalt rechtfertigt.
Klar kann man jetzt sagen, dass es besser gewesen wäre die Anweisungen der Beamten zu befolgen, allerdings hat die Fahrerin dafür trotzdem nicht den Tod verdient. Es gab auch keine Beweise zu erfassen, da gegen die Frau nichts vorlag und ihr einziges Vergehen war die Straße zu blockieren. Hier wird einfach ein Fall von überzogener Polzeigewalt von Trump & Co instrumentalisiert und man versucht ihn trotz gegenteiligen Beweisen in einen Fall von Selbstverteidigung umzudeuten indem man dem Opfer die gesamte Schuld zuschiebt und ihr unterstellt sie wollte den Agenten überfahren.
"Vermummte Beamte" ist unnötig tendenziös. Ohne die Rechtslage für Bundesbehörden oder Minnesotas lokales Recht dazu zu kennen, ist ein Identitätsschutz in der Regel zulässig. Da Angehörige dieser Behörde mindestens seit dem letzten Jahr massiv angefeindet werden, weil sie momentan geltendes Recht (also den Minimalkonsens, auf welchen sich das amerikanische Volk geeinigt hat) durchsetzen, ist die Nutzung eines Identitätsschutzes nur nachvollziehbar. Es ist auch ausgeschlossen, dass Good sich der Rolle der Personen nicht bewusst war, nachdem diese durch die Aufschrift "Police" und "ICE" als Bundesbeamte zu erkennen waren.
Auch daran sich "gewaltsam" Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen ist, entgegen des Untertones, nichts verwerfliches. Ein Kraftfahrzeug stellt ein enormes Gefahrenpotential für Passanten dar (Anschlag auf Demonstration in München, 2025; Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, 2024; Amokfahrt in Berlin, 2022; Amokfahrt auf der A100, 2020, Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, 2016; usw.) und diese Gefahr muss bei mangelnder Kooperation beseitigt werden. Kooperation von Good hätte einen gewaltsamen Zugang entbehrlich gemacht - sie hat die Ursache für dessen Notwendigkeit gesetzt.
Die Behauptung, Good würde "vor den Schüssen an dem ICE-Agenten vorbei (lenken),..." meinst du hoffentlich nicht ernst. Im zweiten Video des Ereignisses ist auf dem letzten Bildausschnitt (Quelle willkürlich gewählt) mit Good
deutlich zu sehen, wie sie das Lenkrad nach rechts (und damit in Richtung des Beamten) zu drehen beginnt. Zu diesem Zeitpunkt sind keine Schüsse gefallen.
Auch im ersten Video (Quelle willkürlich gewählt) ist ab
diesem Zeitpunkt (vor allem in 0.25 Geschwindigkeit) eindeutig zu erkennen, dass der erste Schuss durch die Windschutzscheibe (übrigens lehrbuchmäßig) erst bricht, als sich das Fahrzeug nach vorn und auf den Beamten zuzubewegen beginnt. Ob der Beamte mit dem Fahrzeug kollidiert oder vor diesem zur Seite springt ist dabei unerheblich, weil der Versuch einen Menschen mit einem Fahrzeug anzufahren bereits den Schusswaffengebrauch rechtfertigt. Ich persönlich vermag auf dem Video auch nicht zu entscheiden, ob es sich um eine Meidbewegung oder eine Kollission handelt, wäre dazu aber auf deine Darstellung gespannt. Für mich sieht es zumindest so aus, als wäre der Beamte (bevor ihn der Kontrollbeamte an der Tür verdeckt) im letzten Frame nach vorn links geneigt (was auch zum Schusskegel des ersten Schusses passen würde), was sehr untypisch für eine Meidbewegung nach rechts oder rechtshinten wäre - physiologisch lehnt man sich eher in Sprungrichtung und nicht umgekehrt.
Die Entstehung von Verletzungen spielt natürlich keine Rolle, weil nicht nur der eingetretene Personenschaden, sondern bereits die dringende Gefahr (siehe Ausführungen zur Gefahr von Fahrzeugen) für bedeutende Rechtsgüter wie Leib und Leben den Schusswaffengebrauch zur Abwendung dieser notwendig machen kann.
Auch ein vorheriger Austausch ist im Ergebnis nicht von Bedeutung (spielt jedoch in die Beurteilung der Lage hinein): Wenn Issa al Hasan sich in Solingen zuvor friedlich und längere Zeit mit nebenstehenden Besuchern des Festivals für Vielfalt unterhalten hat und im Anschluss beginnt, elf dieser Besucher mit dem Messer teils tödlich zu attackieren, rechtfertigt das natürlich einen Schusswaffengebrauch gegen ihn. Analog dazu verhält es sich im Falle von Good, die mit ihrem Fahrzeug auf einen Beamten zugefahren ist, obwohl sie die unmissverständliche polizeiliche Weisung erhalten hat, aus dem Fahrzeug zu steigen.
Der zweite Absatz offenbart ein grobes Unverständnis darüber, was dort geschehen ist. Es kam nicht zum Schusswaffengebrauch, weil sie die Anweisungen der Beamten nicht befolgt hat. Es kam zum Schusswaffengebrauch, weil sie ihr Fahrzeug in Pervertierungsabsicht gegen einen Beamten gelenkt und diesen damit in Lebensgefahr gebracht hat. Sie hätte die Situation durch Befolgung der Weisung jedoch verhindern und am Leben bleiben können. Den Tod hat nach westlicher Rechtsauffassung niemand, auch bei Begehung und Vollendung viel entsetzlicher Verbrechen, verdient. Weder der Schusswaffengebrauch noch der infolge eingetretene Tod sind als Strafe vorgesehen und angewandt, sie sind Folge des Verhaltens von Good und dienten der Unterbindung ihres Fehlverhaltens, durch welches bedeutende Rechtsgüter Dritter in Gefahr gebracht wurden.
Ich hoffe dir ist bewusst, dass die Rechtslage in Deutschland dazu identisch ist? Frappant ist nur der Unterschied im Umgang mit Schusswaffenanwendungen in den Gewalten Deutschlands und der USA.
Du beginnst dir im zweiten Absatz auch selbst dahingehend zu widersprechen, dass du schreibst ihr "einziges Vergehen war die Straße zu blockieren" und davor zu behaupten "es gäbe auch keine Beweise zu erfassen". Das dürfte vermutlich in den Bereich "obstruction of a police officer" fallen und dafür sind bei einer potentiell flüchtigen Fahrzeugführerin natürlich deren Identität oder zumindest die Individualmerkmale des Fahrzeuges relevant.