Geisterpforte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Geisterpforte''' ist ein in den [[Geisterwall]] eingelassenes Gebäude und stellt somit die einzige Verbindung zwischen dem [[roter Berg|roten Berg]] und dem Rest der Insel [[Vvardenfell]] dar.
 
Die '''Geisterpforte''' ist ein in den [[Geisterwall]] eingelassenes Gebäude und stellt somit die einzige Verbindung zwischen dem [[roter Berg|roten Berg]] und dem Rest der Insel [[Vvardenfell]] dar.
Sie besteht aus dem östlich vom Tor stehenden [[Turm der Morgendämmerung]]und dem westlich stehenden [[Turm der Abenddämmerung]].
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Sie besteht aus dem östlich vom Tor stehenden [[Turm der Morgendämmerung]] und dem westlich stehenden [[Turm der Abenddämmerung]].
 
In diesen Türmen sind Truppen der [[Kriegswappenträger]] und der [[Ordinator|Ordinatoren]] stationiert.
 
In diesen Türmen sind Truppen der [[Kriegswappenträger]] und der [[Ordinator|Ordinatoren]] stationiert.
  

Version vom 21. August 2010, 00:08 Uhr

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die Geisterpforte von Westen

Die Geisterpforte ist ein in den Geisterwall eingelassenes Gebäude und stellt somit die einzige Verbindung zwischen dem roten Berg und dem Rest der Insel Vvardenfell dar. Sie besteht aus dem östlich vom Tor stehenden Turm der Morgendämmerung und dem westlich stehenden Turm der Abenddämmerung. In diesen Türmen sind Truppen der Kriegswappenträger und der Ordinatoren stationiert.

Geografie

Die Geisterpforte liegt in der Nähe von Ald'ruhn, am Südhang des Roten Berges.

Geschichte

Das Tribunal lies die Geisterpforte bauen, damit die Kreaturen Dagoth Urs und die Pest nicht aus den Gebiet des Roten Berges herausströmen konnten. Des weiteren diente die Pforte als vorderster Stützpunkt der Tempelstreitkräfte.

Nach dem Ende Dagoth Urs ist die Funktion der Geisterpforte als Wahlfahrtsort nurnoch religiöser Natur.

Verteidigung

Die Geisterpforte wird durch Ordinatoren und Kriegswappenträger geschützt. Darüber hinaus müssen Aschewesen oder Corprus Monster erst einmal zwei Stahlgitter überwinden, ehe sie in das noch nicht verseuchte Gebiet außerhalb des Geisterwalles gelangen können.

  • Namensnennung 2.5
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