Abmahnwelle erreicht Spieleforen

Dieses Thema im Forum "News & Ankündigungen" wurde erstellt von doritis, 22. November 2007.

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  1. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Hi White Messiah !

    Aufgrund der vielen Fragen zu dieser Problematik habe ich mich zu dieser Frage noch kurz im Internet umgeschaut.
    Bei Weltenbastler-Webring habe ich unter anderem Hinweise für deren Mitglieder gefunden, wo Seiten für rechtlich sichere Avatare (zusätzlich noch zu Allavatar.com) aufgeführt sind.

    Hier der Link:http://www.weltenbastler.net/forum/thread.php?threadid=6490&hilight=Avatare

    Dort findet Ihr auch einen Beitrag von Ehana (Moderatorin bei Weltenbastler) in dem Sie beschreibt was erlaubt ist und was nicht!
    Ein weiterer anschließender Beitrag zählt eine weitere Anzahl von Webseiten für freie d.h. unter bestimmten Voraussetzungen nutzbare Avatare zum downloaden auf.
    Der Forenbereich,in dem ich war, ist öffentlich zugänglich.Die Anmeldung dürfte für die meisten von uns nicht möglich sein aufgrund der Aufnahmebedingungen. Da dadurch eine Kontaktaufnahme mit den Artikelschreibern im einzelnen schlecht möglich ist um sich die Erlaubnis für die Nutzung Ihrer Beiträge einzuholen,kann ich hier nur diesen Link anbieten,aber er lohnt sich.

    Ich war auch auf der Seite von Allavatar (als Suchbegriff bei Google nur Allavatar eingeben ohne.com).Da diese jedoch in englisch ist,womit ich ehrlich gestanden Probleme habe,könnte die sich vielleicht mal ein anderer User zwecks der FAQ ansehen und uns informieren ?

    Das dürfte allen helfen!

    Gruß doritis

    Ich Danke Jubidu für die PN,die meine eigenen Feststellungen noch untermauerten und umgehend veranlassten diesen Beitrag umzugestalten.Das wär ja was gewesen, Beitrag über Urheberrecht und dann in der Aufregung noch selbst gegen verstoßen.
    Danke.Da Du mir eine PN geschickt hast,kann ich mich im Moment leider nur so bedanken !!!
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2007
    Clover, White Messiah und arynn gefällt das.
  2. arynn

    arynn Freund des Hauses

    Schade... ich hab mich so an meine Schöne aus Luis Royos Meisterwerk gewöhnt...:cry:

    Na gut. Bau ich halt einen eigenen... 8)
     
  3. Wesen d. N.

    Wesen d. N. Freund des Hauses

    Also men Ava ist made bei Ragnar --> N Insider sozusagen xD

    Also bitte verklage mich nicht Ragnar^^

    hab ich eig. schon erwähnt das ich es hasse mit meinem pda beiträge zu schreiben?????
     
  4. Serarya

    Serarya Ehrbarer Bürger

    Hehe warum tust dus dann??
     
  5. Doombringer

    Doombringer Freund des Hauses

    Mei, bloß nicht ausflippen! o_O

    Also erstmal danke an doritis für den Einsatz, aber wir sollten das auch nicht überziehen.
    Selbstverständlich sind Screenshot-Avatare weiterhin gestattet!
    Die Abmahnung, die Nirn kassiert hat, ist von einem ganz Besonderem Abmahner, der sich damit offenbar ein paar zusätzliche Münzen "verdienen" will, das heißt nicht, dass jetzt jedes Bild aus dem Netz mit einem Hammer verfolgt wird!

    Zu beachten, von welcher Quelle ein Bild stammt und ob es womöglich geschützt ist, ist natürlich eine wichtige Sache, deshalb muss jetzt aber nicht gleich jeder seinen Avatar löschen, weil er z.B. von einem Spiel ist.

    Das kam jetzt ein wenig unerwartet, da wir intern eigentlich noch am diskutieren sind, wie damit umzugehen ist...

    Gruß, Doom
     
  6. Grum Ba Sharek

    Grum Ba Sharek Bürger

    Nun ja, ich äussere mich auch einmal.

    Ich war lange zeit. Ok ein Jahr. im CoD forum.

    Da gabs avatare mit in dt. Verfassungswidrigen Symbolen, da ist keiner Sau was passiert.

    Wir haben da Schwarze Links ohne ende getauscht. Da kennen die Amis nichts :lol:

    Wenns doch nur in Deutschland so wäre.

    Aber einen Screenshot kann mir keiner Vorwerfen. Ich hab Oblivion erworben und kann mit den pixeln machen was ich will.
    Ausserdem ist nicht gesagt dass das Bild von Oblivion kommt.
    Da können mich alles Richter mal an meinem dreckigen Orka**** lecken.


    MfG Grum:)
     
  7. Wesen d. N.

    Wesen d. N. Freund des Hauses

    Wer sich ava's sucht, kann sich ja mal des Pack downloaden^^

    Da hat selbst Schare seinen Avatar her *lol*
     
  8. arynn

    arynn Freund des Hauses

    Da geht es aber schon wieder los. Dieses Bild
    http://www.meine-erste-homepage.com/avatar013.gif
    gleich auf der ersten Seite ist auch von Louis Royo. Da kann ich auch meinen Avatar behalten, wenn das legal ist...
    Was ist denn nun erlaubt und was verboten? So langsam geht mir diese Reglementiererei und Geldmacherei auf den Geist. Nirgends kann man mehr ein bisschen frei sein.
     
  9. Rammeldoesig

    Rammeldoesig Gebannter Benutzer

    Meine Meinung zu dem Thema ist justiziabel, daher nur so viel: wieso läßt man sich von so einem Windei von Anwalt Angst machen?

    Wo steht geschrieben, daß man mit einem Anwalt nur schriftlich verkehren kann?

    Hier in Deutschland fehlt es eindeutig an Zivilcourage. Auch hierzulande gibts viele dunkle Ecken. Ein paar Präzedenzfälle, und diese Ratten würden sich bibbernd in ihren Löchern verkriechen. Wo sie hingehören.
     
    Stahlratte gefällt das.
  10. Cheecat

    Cheecat Hausvetter

    Ich kann auch nicht mit Sicherheit sagen was erlaubt ist, und was nicht.

    Ich glaube aber kaum, dass Avatare aus selbst gemachte Screenshots verboten sind.

    Bei solchen Avatarpacks wär ich aber vorsichtig, denn man kann nicht oder kaum beurteilen, wo diese Bilder herkommen. Von denen die sie bereitstellen sind sie höchstens zurechtgeschnitten und verkleinert worden.

    Wer zum Urheberrecht etwas nachlesen möchte: http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_U.html
    ziemlich weit unten das UrhG und die Bekanntmachungen dafür.
     
  11. Daimon666

    Daimon666 Neuankömmling

    Abmahnwellen ...

    Hallo Leute,

    habe mit Interesse den Verlauf der Diskussion verfolgt. Dazu von mir, als Betroffener, folgende Infos:

    Ich habe mal auf einer bekannten Immobilienvermarktungsseite ein Verkaufsangebot geschaltet.... nach ein paar Monaten erhielt ich eine Abmahnung wegen fehlender und unvollständiger Angaben. Mit der Abmahnung und der Unterlassungsaufforderung kam natürlich eine Zahlungsaufforderung über mehrere hundert Euro - diese sollten dem Abmahner seine Kosten für die Abmahnung erstatten und mich vor weiteren rechtlichen Schritten schützen.

    Erstmal - SCHOCK :shock: ... dann hab ich mal ganz schnell bei der angegebenen Telefonnummer angerufen und wollte den Herrn Abmahner zur Rede stellen. Nur ein AB - niemand persönlich erreichbar. Nach kurzer google-Suche erfuhr ich dann, dass der freundliche Abmahner von nebenan bereits mehrere Gerichtsverfahren anhängig hatte und ihm zwischenzeitlich seine Anwaltstätigkeit gerichtlich verboten worden war. Auch das ZDF und der Focus berichteten bereits über den netten Herrn - Vielfachabmahner mit Abzockermethoden.

    Nach laaaangem Gespräch mit meinem Rechtsanwalt habe ich die Abmahnung geschreddert und das Thema ad acta gelegt.

    Folgende Infos in Abmahnungsangelegenheiten:

    Grundsätzlich ist die Seriösität das s.g. Abmahners zu prüfen. Einige Rechtsanwälte und andere Mitmenschen in unserem lieben Lande finanzieren ihren aufwendigen Lebenswandel mit der Angst ihrer Mitmenschen. Sie versenden massenhaft Abmahnungen mit Androhungen von hohen Kosten und rechtlichen Schritten und fordern auf, mit einer Erstattungsgebühr von verhältnismäßig wenigen Euro das ganze Verfahren auf sich beruhen zu lassen. Aus Angst vor weiteren rechtlichen Schritten zahlen dann viele mal eben schnell die "paar" Euro und sind somit den Schaden los. Für den Abmahner ist das eine tolle Einnahmequelle - 1.000 Abmahungen mit 500 Zahlungen á 200,00 € --- das lohnt sich schon mal.

    Wenn Urheberrechte verletzt worden sind, werden seriöse Anwälte eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung zusenden... vorerst ohne Kosten zu verursachen oder einzufordern. Der "Schuldige" muss auf sein "Vergehen" hingewiesen werden und mit Fristsetzung aufgefordert werden, dieses zu unterlassen. Es kann sein, muss es aber nicht, dass dann die Kosten für die Beauftragung des Anwalts im Nachhinein erstattet werden müssen. Also prüft vorher, wer euch mit Abmahnungen droht.

    Wie das ganze bei dem Betreiben einer Forenseite aussieht, schließe ich mich den Vorrednern an. Einzelne Bildausschnitte in verfremdeter oder stark verkleinerter Form sollten keine Urheberrechte verletzen. Und die Mühe, viele kleine Avatarbilder zu prüfen und dann die "Verwender" abzumahnen und zu verklagen, hat sich meines Wissens bisher noch keiner gemacht.

    Wichtig ist, dass die Forenmoderatoren bzw. ~betreiber alle notwendigen Impressums- und Disclaimerangaben machen. Da gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Aber ich gehe davon aus, dass Schare & Co. sich vor dem Eröffnen und beim Betreiben dieses Forums da hinreichend informiert und abgesichert haben :)

    Soviel von mir zu diesem Thema ... im Übrigen finde ich die Idee mit den dunklen Ecken für derartige Spezies hervorragend :lol:
     
  12. Alfadas

    Alfadas Bürger

    Ich wüsste auch gern ob ich mein "neues" Bild endern soll...mir gefällt es, aber wenn es dem Forum schadet würd ich es ändern:?
     
  13. Maximilian

    Maximilian Freund des Hauses

    Aber wieso gibt es hier im Forum eigentlich die Funktion einen Link zu einer Seite angeben um einen Avatar zu bekommen, wäre sowas dann nicht auch illegal? :huh:

    Meiner dürfte jedenfalls nicht illegal sein.
     
  14. Eternus

    Eternus Vertrauter

    Nuja, mein avatar stammt von carl barks (soweit ich den zeichenstil abschätzen kann), und der ist seit drei jahren tot. Also denke ich mal, mir wird es niemand übelnehmen, wenn ich donald weiterhin behalte ;)
     
  15. Sir Silias Mumm

    Sir Silias Mumm Reisender

    Tja dann werd ich mein Ava auch ender wo ich doch soooo lang gesucht hba! Naja danke!:( Ach ja es ist nicht verboten wenn ein Forum die Möglichkeit gibt sich eine Ava von ner anderen Seite zu hohlen! Ist höchsten anstiftung zum Betrug und auch da fehlt der Tatbestand der bewussten schädigung!:eek:
     
  16. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Was darf ich und was nicht

    Hi
    noch einmal zu der Problematik ,was darf ich und was nicht.Zunächst einmal muß in Bezug auf Webseiten,die Avatare anbieten ,genauestens auf deren Nutzungsbedingungen gachtet werden und die können bei jeder Seite anders aussehen! Ein Beispiel dafür könnt Ihr Euch hier ansehen:

    http://weltenzirkel.de/bilder/regeln.html

    Manche Anbieter versehen ihre Avatare z.B. wie Allavatar.com mit Wasserzeichen,die auf gar keinen Fall entfernt werden dürfen (nur ein Punkt bei denen) .Die meisten verbieten die direkte Verlinkung.D.h. man muß die Datei erst auf die eigene Festplatte laden und speichern und dann hochladen oder wenn man das selbst nicht kann die Administratoren darum bitten.
    Wenn Ihr als Suche "freie Avatare" eingebt,werdet Ihr eine Menge Angebote vorfinden.Doch Vorsicht,genau die FAQ beachten.Eine Seite die Freeware Awatare anbietet schrieb nämlich in ihnen sinngemäß: ...unsere zum freien Download angebotenen Avatare wurden auf Copyright-Freiheit geprüft.Wenn trotzdem eines gesetzlich geschützt sein sollte, bitten wir um Entschuldigung und Information.

    Man kann dann zwar auf den Betreiber der Seite verweisen,aber wenn man dann deshalb eine Unterlassungsaufforderung vom Rechteinhaber bekommt dürfte das ersteinmal unangenehm sein.Auch wenn es sich um einen seriösen Anwalt handeln sollte,der so wie Daimon666 ausführte, ich zitiere:

    "... Wenn Urheberrechte verletzt worden sind, werden seriöse Anwälte eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung zusenden... vorerst ohne Kosten zu verursachen oder einzufordern. Der "Schuldige" muss auf sein "Vergehen" hingewiesen werden und mit Fristsetzung aufgefordert werden, dieses zu unterlassen..."

    Zum Problem wird es dann nur,wenn ein unseriöser Anwalt es auf einen Rechtsstreit ankommen läßt,denn dann fallen Kosten an,die die geforderten z.B. 200,- Euro schnell übersteigen,deshalb auch der Spendenaufruf an die User von Nirn.

    Also meine Empfehlung, von solchen Seiten,auch wenn das Risiko gering ist,doch einen urheberrechtlich geschützten Avatar zu erwischen,
    Hände weg :!:

    Also die dunkle Ecke,klar manchmal juckt es einem schon in den Fäusten,vor allem wenn die offizielle Rechtsprechung noch so unsicher ist wie in solchen Fällen. Wir würden uns dann aber auf einem Level bewegen,der noch unter dem des "Geschäftemachers" liegt.
    Im realen Leben darf aber Gewalt gegen Andere meiner Meinung nach nur in gerechtfertigten Notwehrsituationen zur Anwendung kommen.

    Hi Rammeldoesig
    was würdest Du denn stattdessen davon halten, mal bei Allavatar (englisch)
    und bei den im Link von Weltenbastler angegebenen Quellen für freie Avatare
    (die meisten auch englisch) in den FAQ nach den Nutzungsbedingungen zu schauen und uns über seriöse Angebote und die dabei zu beachtenden Regeln
    zu informieren :?:.Wie ich mehreren Beiträgen von Dir im Forum entnehmen konnte,machst Du doch Übersetzungen bzw. interessierst Dich Dafür?
    Also ich fände es Klasse und vielen von uns wäre geholfen.
    Mein eigenes Englisch reicht dafür leider nicht aus !


    Gruß doritis

    Edit. Sir Silias Mumm

    Zitat von Dir: "...Ach ja es ist nicht verboten wenn ein Forum die Möglichkeit gibt sich eine Ava von ner anderen Seite zu hohlen! Ist höchsten anstiftung zum Betrug und auch da fehlt der Tatbestand der bewussten schädigung!..."

    ist so nicht richtig,weil es Seiten gibt,wie z.b. "weltenzirkel" die es Foren gestattet,die von ihnen bereitgestellten Avatare,bei Beachtung ihrer Regeln z.B. nicht farblich verändern,man darf sie aber verkleinern,...,ihren Usern zur Verfügung zu stellen.

    Dabei muss man beachten,das sie sich gleichzeitig das Recht auf Kontrolle der Einhaltung ihrer Regeln vorbehalten (also Kontrolle in den Foren). Ob Sie die Zeit dazu haben sei dahingestellt.Das Recht auf Kontrolle der Nutzung der Avatare habe ich übrigens auch bei anderen seriösen Anbietern gesehen!

    Deshalb trotzdem keine Panik,auch nicht gleich alles löschen SONDERN erst mal auf der Seite nachschauen von der man das Teil hat und wenn man unbewußt gegen Rechte verstoßen hat ordnungsgemäßes Teil laden und alles ist OK!
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2007
  17. Royal_Flush

    Royal_Flush Vertrauter

    Ich hätte gerne mal eine Stellungnahme der Administratoren...
    Nennt mich egoistisch, naiv, oder sonst wie, aber ich kann und will nicht glauben, dass man nur selbst gemachte Bilder und die, die von einer Hand voll Websites kommen, verwenden darf und alles andere mit einem Gerichtsprozess geahndet wird. Natürlich ist es vielleicht nicht 100%ig legal, aber der Streitwert eines solchen Prozesses dürfte sich auf nicht wirklich viel hinauslaufen, wenn es nicht gerade die Pläne für den neuen BMW X 56 sind (<-war nur ein Beispiel). Ich sage, das kann so nicht stimmen. Mindestens 90% der im Internet umläufigen Avatare wären eig. urheberrechtlich geschützt. Interessiert es jemanden (bis auf ein paar Einzelfälle)? Nein. Außerdem sollen Avatare meiner Meinung nach nicht einfach "cool" Aussehen, sondern etwas vermitteln, eine Philosophie, eine Einstellung, einen Gedanken oder eine Erinnerung.
    Ich gebe zu, ich kenne mich nicht besonders mit Recht aus, aber sind manche Künstler wirklich schon so weit gefallen, dass sie die Veröffentlichung ihres Werkes mit Geldstrafen ahnden?
    Natürlich darf man keine Bilder aus Seiten nehmen, für deren Zugriff man bezahlen muss. Das wäre so, als würde man ein Spiel kaufen und dann an ganz Deutschand eine Raubkopie verschicken. Nur, wenn das Spiel sowieso schon frei zugänglich und für jeden zu haben ist, wieso sollte es dann strafbar sein, dieses Spiel selbst zu duplizieren, solange man angibt, wer der Hersteller ist, bzw. wer es normalerweise verschenken würde. Da steckt für mich keine Logik dahinter.
    MfG Royal_Flush
     
  18. Mr_Tea

    Mr_Tea Bürger

    Es ist zum Brechen.
    Die Herren Anwälte wollen auch mit allem Geld machen.

    Füße stillhalten, eigenen Anwalt konsultieren und den seine Arbeit machen lassen.

    Entweder man hat eine Rechtsschutzversicherung oder z.B. als armer Schüler eine Anspruch darauf, das die Kosten vom Sozialamt oder anderer öffentlicher Stelle getragen werden.

    Die Seriösität von Abmhan-Anwälten würde ich immer anzweifeln, und ganz bestimmt nicht klein beigeben.

    Da könnt ja jeder kommen.:nana:
     
  19. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Hi Royal_Flush
    bleib ruhig.Die Administratoren ,bestimmt nicht nur die, gehen mit diesem Problem garantiert verantwortungsvoll in unserem Interesse um.Bei der komplexen Materie darf man von Ihnen aber nicht erwarten,das Sie die Probleme übers Knie brechen,das würde nämlich im Endergebnis uns unter Umständen mehr schaden,wie uns lieb sein kann.Deshalb sollten wir Ihnen die Zeit lassen, Nägel mit Köpfen zu machen.

    Übrigens der Streitwert,aus dem sich die Gebühren der Anwälte und der Gerichte errechnen,ergeben sich u.a.aus der Höhe der Forderung zur Zahlung bei Nichtunterassung.Das wäre bei Nirn z.B.aus 6000.-Euro.
    Selbst eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung verursacht dann Kosten.Und wenn sie dann ablehnt,bei einer Niederlage in erster Instanz,die zweite zu unterstützen (Berufung),dann fängt es schon an richtig teuer zu werden.Zumal ,wenn es sich eventuell um einen Schüler ohne Einkommen handelt.Dann kann es unter Umständen ganz schnell um die Existenz des Forums gehen.Und das will bestimmt keiner!!!

    Darauf achten müssen wir als User auch allein aus dem Grund,weil es Gerichte gibt,die solche habgierigen Anwälte zu Recht abmahnen und selbst mit Strafe bedrohen bei Nichtunterlassung ihres Tuns.Aber leider auch einige,die anders ,nämlich gegen die Foren urteilen.Und daraus ergibt sich für uns momentan noch eine ziemliche Rechtsunsicherheit und die Notwendigkeit des Schutzes . Und deshalb müssen wir als Forennutzer uns auch dieser Verantwortung für unser Forum stellen.
    Zu dem anderen Problem, das Du aufwirfst..nur noch von wenigen Seiten...ein paar Bildchen...

    Wer hindert uns denn daran,selbst im Web nach weiteren seriösen Seiten zu
    schauen und sie allen Anderen hier kundzutun?

    Auch Du hast viel mehr Möglichkeiten (auch Wir),du mußt nur den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen und er sagt Dir dann auch , wie Du sie bei Erlaubnis nutzen darfst .Aber daran muß sich dann auch jeder halten,weil es das deutsche Recht derzeitig nun mal fordert. Ist unbequem ich weiß,aber...
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2007
  20. Suchan

    Suchan Angehöriger

    Hiho,

    hat denn Nirn.de nun endlich mal bekannt gegeben, um was für eine Art Avatar es sich handelt?
    Beim Durchlesen des Beitrages auf Nirn, habe ich nichts gefunden, ausser dass sich der Betroffene erst mit seinem Anwalt beraten will.
    Mich würde mal interessieren aus welcher "Sparte" dieser Avatar kam?
    War es ein Film, ein Spiel, ein geschützter Name, der anderweitig benutzt wurde? Es soll ja Leute geben, die sich die verrücktesten Wortkreationen schützen lassen, um dann Geld machen zu können, wenn jemand das nutzt. (Ich erinnere mich an die Markteinführung der E-Klasse, als sich ein Franzose vorher das E schützen liess und eine grosse Stange Geld von Mercedes wollte, weil sie das Auto E-Klasse nennen wollten.)
    Nichts für ungut, aber solange man nicht weiss, um was es sich letzendlich handelt, ist alles "halbgares Gewäsch" und gehört in das Reich der Spekulationen.

    Solange nicht gesagt wird, was der Grund der Abmahnung dieses Avatars war, könnt Ihr Eure Avatarbilder löschen wie Ihr lustig seid und könnt trotz allem einen illegalen neuen Avatar erstellen, in dem ihr einen schriftlichen Zusatz drauf habt, den sich irgendjemand mal hat schützen lassen.

    GreeZ,
    Suchan
     
  21. Werbung (Nur für Gäste)
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