Abmahnwelle erreicht Spieleforen

Dieses Thema im Forum "News & Ankündigungen" wurde erstellt von doritis, 22. November 2007.

Status des Themas:
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  1. Gecko20

    Gecko20 Abenteurer

    Ich danke dir ^^

    Sowas habe ich gebraucht. Dann werde ich mal sehen ob ich etwas entfernen muss oder nicht :-D

    mfg, gecko20
     
  2. Micha B.

    Micha B. Neuankömmling

    ich kenn die geschichte schon länger aus anderen foren, nicht nur nirn ist davon betroffen. deswegen nutz ich im moment auch kein avatar. in den geschichtsforen , in denen ich unterwegs bin, benutze ich fotos von personen die länger als 70 jahre tot sind und von allgemeinem interessesind. da kann dann nichts passieren
     
  3. Fennighor

    Fennighor Ratsmitglied

  4. Alexi

    Alexi Ehrbarer Bürger

    Was würde denn passieren wenn ein User mit so einem "Illegalen" AVA rumläuft und z.B. hier garnicht mehr aktiv ist?

    MFG >ALEXI<
     
  5. Deepfighter

    Deepfighter Almanach-Moderator Mitarbeiter

    Ähm das macht meines Wissen gar keinen Unterschied. Das ist denen doch egal ober der sich noch hier rumtreibt oder nicht O-o
     
    doritis gefällt das.
  6. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Die würden sich dann so wie an Nirn auch an Scharesoft wenden und zumindest die Entfernung fordern. Wenn Sie unseriös wären, würden Sie auch gleich versuchen mit Geldforderungen zu kommen.
     
  7. Drayran

    Drayran Reisender

    Mein Avatar ist sicher ok. Aber verdammt ich habe eine Zeichnung von den AoE3-machern in meiner Signatur im TotalWar-Forum die lösche ich lieber oder mein Vater gewinnt ganz einfach den 37 mio. € Jackpot.:p
     
  8. Serarya

    Serarya Ehrbarer Bürger

    Den darf er dann gleich wieder vollständig abdrücken wenn Bill kommt und sich dann über seine Ausfälle beschwert die er ja durch deine Signatur bekommen hat :D (Oder eben jemand anders, ich weiß nicht o AOE 3 auch von Microsoft ist)
     
  9. Das habe ich in einem anderen Forum gerade gelesen :


    .

    Info aus dem TES-Oblivion-Forum

    http://www.ei-der-zeit.com/forum/wbb2/thread.php?postid=24046#post24046
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Dezember 2007
  10. Cheecat

    Cheecat Hausvetter

    Bei solchen Zitaten gehört grundsätzlich ein Link dazu wo es herkommt. Außerdem sollte nur aus erster Hand zitiert werden, d.h. von der ursprünglichen Quelle.
     
  11. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Solch eine Antwort - steht schon genug...-zu geben auf den Einwand eines 13-jährigen Schülers der sich in bezug auf seine eigene Webseite unsicher ist,finde ich ausgesprochen unfair und in gewisser Weise verantwortungslos. :thunder:
    Denn wie kompliziert gerade das Urheberrecht ist,wo,zumindest bei daraus herrührenden rechtlichen Problemen seriöse Anwälte auf Spezialisten ihrer Branche verweisen,um ihren Mandanten keinen Schaden zuzufügen,muß ich selbst bei meiner eigenen
    Suche nach Rechtssicherheit feststellen.
    Und um das in diesem Tread zu übersehen,dafür müßte man schon ganz blind sein (gelbe Armbinde mit 3 schwarzen Punkten und ner Gans drauf).Beziehe das bitte nicht auf Dich Fennighor,das ist allgemein gemeint.

    Gerade deswegen warte ich (versuche es zumindest) mit einer Antwort erst einmal ab,überlege welchen Ausgangspunkt hat der Betreffende für seinen Beitrag gewählt,lese nach...
    Deshalb habe ich mir zunächst auch erst einmal die von Dir angegebenen bzw.gesetzten Links angesehen (den von Wikipedia schon vorher).Auch Deinen letzten,den ich aus meiner jetzigen Sicht,wenn ich ihn anführen würde,allerdings nicht für allgemein sondern für Fortgeschrittene und Interessierte angeben würde.

    Wenn man nämlich immer wieder liest (vereinfacht)

    -das müßte so sein,aber deshalb ist es nicht so
    -inwieweit das hier zutrifft,oder nicht,weiß man noch nicht...,...aber es könnte mal dazu kommen...oder auch nicht... (zugespitzt)

    da kommt man sich schon vor wie in dem Buch mit den sieben Siegeln.
    Da die meisten von uns aber nicht beabsichtigen einen Juraabschluß zu machen ,um z.B. hier im Forum, der eigenen Webseite ...Spaß zu haben,sollte man schon Links,die zu allgemeinverständlichen und vor allem nachvollziehbarem Inhalt füh-
    ren,mitangeben .

    Vorschlag:Wenn mir in einem anderen Beitrag der Ausgangspunkt oder Zeichen unklar sind,frage ich denjenigen
    per PN was er damit meint,um dann gezielt zu antworten.Ich wäre nie auf die Idee gekommen,das Serarya
    Besitz und Eigentum als Gleiches sah.Deshalb habe ich Sie per PN erst einmal gefragt,was Sie mit < >
    ausdrücken wollte,um mit meinem Pferd nicht in die falsche Richtung zu galoppieren.

    Suchan habe ich auf eine Frage falsch geantwortet,weil ich sie auf etwas anderes bezog,und das war
    von mir falsch,weshalb ich mich bei Ihr per PN entschuldigt habe (und Danke-Button gedrückt).

    Daraus habe ich versucht meine Schlußfolgerungen zu ziehen,des halb mein vorausgegangener Vorschlag.

    Das könnte wahrscheinlich auch in einem anderen Tread erscheinen,da ich es in diesem ,der sich ja zwangsweise oder auch mit Urheberrecht und wie schütze ich mich vor Konsequenzen,als sehr wichtig erachte,möge man mir das verzeihen.

    Aber jetzt wieder mit zum Thema.
    Sowohl in Bezug auf das Foto (Lichtbild) im Diskussionbeitrag von Felidae auf Nirn,als auch das Bild (Kunstwerk),das Serarya als Beispiel anführte,sind die
    Auftraggeber zugleich Eigentümer und Besitzer .Das von Serarya angeführte Recht bezeichne ich mal für beide Fälle als Nutzungsrecht , damit wären sie Nutzungsnehmer Wären es Leihwerke, wären sie nur Besitzer und Nutzungsnehmer (es findet sich bestimmt noch mehr,was man anführen könnte-z.B.Fennighors Hinweis auf Kunstwerke),aber das lasse ich bewußt außen vor).

    Der Maler und der Fotograf wären Urheber und Nutzungsgeber .
    Serarya hat Recht mit Ihrem Beispiel und dem daraus resultierendem Konflikt,der ohne Einigung nur noch gerichtlich entschieden werden kann.Damit stellt Sie ,auch selbst Ihre vorhergehende Feststellung, "...mit seinem Besitz machen kann was er will..."richtig.

    Fennighor hat vollkommen recht,wenn er darauf hinweist,das der Nutzungsnehmer (auch Eig.u.Besit.),auch wenn er den Urheber bezahlt hat,mit dem Foto nicht einfach machen kann,was er will.

    Dafür kann es die verschiedensten Gründe geben.

    Beispiel:
    -der Fotograf hat an dem Tag aus den verschiedensten Gründen (müde,Alkohol am Vorabend,Grippe...) nicht so konzen-
    triert gearbeitet.Was ihm auf grund seiner Professionalität auffällt,entgeht dem Kunden,der bezahlt.
    Gelangt dieses Foto jetzt ins Internet und der Zufall will es,aus dem Foto können Rückschlüsse auf den Fotografen
    gezogen werden,wäre das unter Umständen nicht nur Ehrverlust gegenüber Berufskollegen oder sogar gegenüber
    Konkurrenten,er könnte dadurch auch Kunden verlieren.
    Also wird er folgerichtig,wenn er das Recht auf Veröffentlichung nicht eingeräumt hatte,sich dagegen wehren.
    Im Ernstfall sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

    Beispiel:
    - Ein Fotograf wird beauftragt,Fotos bei einer Taufe zu machen.Den Eheleuten gefallen die Fotos so ausgezeichnet,
    daß sie dieselben nicht nur auf ihrer eigenen Webseite ausstellen,sondern auch auf der Seite einer Fotozeitschrift
    im Internet zum Erwerb anbieten.Plötzlich finden sich die Bilder in einem antireligiösen Beitrag in einem Wochenblatt,
    der sich gegen erhaltene christliche Bräuche richtet,wieder.Telefone beim Fotografen stehen nicht still,dieser verlangt
    von der Wochenzeitung die sofortige Unterlassung der Nutzung seiner Fotos und deren Entfernung.

    Könnt ihr Euch die damit verbundenen Kosten und damit Verluste einschließlich Imageverlust für Fotograf,Zeitung,
    Verlag vorstellen? Und wen die Richter in einem solchen Fall verurteilen würden? Von der Frage der Unkenntnis,
    weil vielleicht nicht erfragt (Nutzungsr.) hängt dann höchstens noch das Strafmaß wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz ab.

    Ich hätte in diesem selbstausgedachten Beispiel,zudem es übrigens ein aktuelles ähnliches Beispiel in der Rechtsprechung gibt,auch den Fotografen als Verursacher nehmen können,wenn dieser nämlich ein Bild unerlaubter Weise veräußert hätte(in dem realen Fall wurde der Fotograf verurteilt).

    Fennighor brachte als Beispiel für den Mißbrauch,die Frage der Aneignung eines Mods,indem sich jemand anderes als Urheber ausgibt.Ich möchte das noch unterstreichen.

    Bsp.:
    RaimundP,NewRaven,A-Bomb,Serarya,Susan...oder Ihr selbst macht einen Supermod.Selbst bei Bethesda rauft man sich die Haare,weil man nicht selbst die Idee hatte und sich schon während des Betatest die Klasse zeigte und alle nur noch auf den Relaese warteten.
    Jetzt lädt sich jemand diesen Mod,verändert ihn nach seinen eigenen Vorstellungen.Seine Kenntnisse vom Modden stehen aber seinen Vorstellungen in der Verwirklichung entgegen.Folge Bugs über Bugs.
    Er entfernt nicht mal den auf den Urheber verweisenden Copyright-Vermerk und stellt das Ding im WWW zum Download bereit.
    Aufgrund der Bekanntheit in kürzester Zeit riesen Downloadabrufe.Die Einen anschließend begeistert,bei den Anderen gibst nach dem Start kein Oblivion,keine Speicherstände und weiß was ich was nicht mehr.
    Folge ein enormer Ansehens und Vertrauensverlust ,wenn nicht noch mehr. So schnell zieht sich von Euch niemand mehr einen Download.
    Würdet Ihr darüber mit einem lachendem und einem weinenden Auge hinwegsehen.Ich für meinen Teil kann es mir nicht vorstellen.

    Zwischenzeitlich habe ich den Beitrag von Barin Omavel mitbekommen,das die Klage gegen Nirn fallen gelassen wurde.Absolute Klasse.

    Für heute will ich aber Schluß machen.
    Wenn Ihr nichts dagegenhabt, würde ich morgen oder... den Beitrag unter der Überschrift :- Fahrlässigkeit oder Vorsatz,oder nur Vorsatz und Weshalb ?- fortsetzen.


    Gruß doritis
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2007
  12. Fennighor

    Fennighor Ratsmitglied

    Mein Beitrag war für alle Interessierten, nicht nur einen, sonst hätte ich einen Namen benannt, oder den Betreffenden zitiert.

    Interessiert jemanden das UrhG, oder will er sich informieren, muss er die entsprechenden Paragraphen lesen, sonst weiss er nicht worum es geht.
    Ohne anwaltliche Hilfe, oder entsprechende Foren in denen man nachfragen kann wie dieser oder jener Paragraph zu verstehen sei, ist es für jeden schwer zu verstehen, egal wie alt man ist.


    Wir sollten hier bei den Avataren bleiben, gemalte Bilder, Fotos, Kunstwerke und ähnliches sind eine ganz andere Bautelle, eine Diskussion oder Beiträge in der Richtung sind für alle die hier mitlesen und mit Paragraphen ihre Probleme haben, wenig bis gar nicht hilfreich. ;)
     
  13. Deepfighter

    Deepfighter Almanach-Moderator Mitarbeiter

    Ich versteh sowieso nicht warum wir dieses Thema jetzt nicht einfach ruhen lassen, hat schon genug unruhen reingebracht, eine Panikmache was seines gleichen sucht. Jeder weis ueber seine Rechte nun, oder hat schon längst drueber bescheid gewusst. Fuer mich hat sich das Thema schon seit Monaten geklärt, da die mir links unten vorbeigehen, die sich wegen sowas beschweren und Schadenersatz fodern, sollen sie doch kommen, ist mir relativ. Wenn man auf diese pingeligkeit eingeht brauchen wir in unserer Welt nämlich bald gar nichts mehr machen, es springen halt nur immer wieder einige drauf rein.

    In dem Sinne
    schöne Weihnachten
    Deep
     
    Rammeldoesig gefällt das.
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