Abmahnwelle erreicht Spieleforen

Dieses Thema im Forum "News & Ankündigungen" wurde erstellt von doritis, 22. November 2007.

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  1. Cheecat

    Cheecat Hausvetter

    Ich denke, das lässt sich aus diesem Beitrag bei nirn.de ableiten: http://www.nirn.de/forums/oblivion/post-424036.html#post424036
     
  2. Suchan

    Suchan Angehöriger

    Hiho,

    leider werde ich daraus nicht schlau, denn erst viel später wird von irgendjemandem gesagt, dass es niemals um die Rezepte, sondern um die Bilder des Photographen ging. Es kann sich somit auch im einen "irren" Mandanten handeln, der sich irgendein Wort als Marke hat eintragen lassen. Er fühlt sich als Glied einer Abmahnungskette, aber er nennt nicht den Abmahnungsgrund.

    GreeZ,
    Suchan
     
  3. doritis

    doritis Freund des Hauses

    doch Suchan
    1.Frage nach Grund- Urheberrechtsverletzung?

    darunter Bejahung des Falls
     
  4. Suchan

    Suchan Angehöriger

    Hiho,

    das kann aber auch Text sein und muss kein Bild sein Doritis. ;)

    Wenn ich mich nun hinsetze und mir Wörter überlege, die ich toll finde, kann ich mir die schützen lassen, kostet viel Geld aber es geht.

    Bsp. Ich lasse mir nun Europaweit das Wort "Kewl" schützen als Name. Dann kann ich jeden verklagen, der dieses Wort benutzt, weil das Recht dieses Wort zu nutzen liegt dann europaweit bei mir. Jedes Kiddie, was sich das in den Avatar reinballert, könnte ich abmahnen, weil ich das Wort geschützt habe. In diesem Fall würde für das Wort "Kewl" das Urheberrecht bei mir liegen. ;)

    Niemand auf Nirn sagt, dass es explizit ein Bild war, es kann auch ein Wort gewesen sein, wie "Puma" "adidas" oder was auch immer.

    GreeZ,
    Suchan
     
    doritis gefällt das.
  5. Scharesoft

    Scharesoft Administrator Mitarbeiter

    Wir diskutieren diese Angelegenheit noch im Team. Da es ein recht komplexes Themengebiet ist kann das auch noch eine Weile dauern. Wir bitten um etwas Geduld.

    Wir möchten weiterhin darum bitten, keine voreiligen Schritte zu ergreifen. Panikmache bringt uns hier auch nicht weiter.
     
  6. Serarya

    Serarya Ehrbarer Bürger

    Hmmm sehr schwierige Sache, aber ich denke keiner kann wirklich sagen was rechtens ist. Wenn es tatsächlich ein Bild/Schriftzug ist, der Urheberrechtlich geschützt ist, dann wird den Webmin von Nirn nichts wirklich gut helfen können. Wie ich bereits erwähnte ist ein Foren-Administrator bzw. der Foren-Betreiber für viel mehr verantwortlich wenn es sich um ein moderiertes Forum handelt.
    Nun und ich kann nicht sagen wo das eine aufhört und das Andere anfängt...
    die Grenze ist eher verschwommen...aber nirn.de wird wohl ganz klar in eine dieser Sparten reinpassen...
    Ich hab auf nirn.de gelesen, das einer meinte das der Foren-Betreiber nicht für die Sachen verantwortlich ist die ein User verzapft. Leider ist das doch der Fall...nur frage ich mich: Normalerweise wird vor einer Unterlassungserklärung ein Hinweis auf eine Verletzung gegeben, und wenn dies dann wiederholt geschiet UND es erkennbar ist das der Betreiber nichts dagegen getan hat das es nochmal passiert, dann kommt die Unterlassungserklärung. Irgendwie fehlt da ein Schritt...
    Ich frag mal meinen Kumpel, der ist Jus Student in Wien, der weiß sicher noch ein wenig mehr
     
  7. Nilez

    Nilez Freund des Hauses

    Jetzt hab ich endlich mal nen Avatar der mir wirklich gefällt und jetzt das :cry:
    Naja zumindest bei dem Avatar bin ich mir sicher wo die Rechte liegen...
     
  8. Antonio

    Antonio Ehrbarer Bürger

    So gings mir ja auch :cry:

    Abe ich habe da mal weiter im Internet drüber gelesen, und bin zu dem Schluss gekommen, dass der Anwalt wahrscheinlich nicht damit durchkommt.
    Sowas wird, wie ja auch bereits gesagt, großflächig betrieben, und diese Mistkerle hoffen einfach, bei 1000 Leuten 100 zu bekommen. Das reicht ja auch schon für ein ganz schönes Gehalt!
    Klar, jetzt gibt es wieder Richter und Richter! Die meisten werden sagen, dass das auf keinen Fall geahndet wird (sobald sie merken, dass das großflächig betrieben wird), und ein paar werden sagen, dass es trotzdem nicht ok war, und es ahnden, aber ich denke mal, es würde trotzdem nicht so teuer für Nirn werden, wie wenn sie die 6000 € bezahlen müssten.

    mfg. Anton
     
  9. diese abmahnwelle erinert mich an 3 sachen :

    1. Anwälte wollen geld machen und sind in erster linie daran interressiert
    und nicht daran anderen zu helfen ,
    wie man fälschlicher weise annehmen würde.

    2 deutschland wird amerika immer ähnlicher :
    in amerika wird auch ständig geklagt.
    ich erinnere mich da an einen Prozess in amerika wo gegen ein 10 Jähriges Kind das seine schwester am oberschenkel berührte geklagt wurde.

    3 in diesem Land wird immer mehr verboten ,
    die demokratie wird immer mehr abgeschafft ,
    die bürger rechte werden immer mehr eingeschränkt.

    ergo :

    gegen diese abmahnungen sollte geklagt werden.
     
  10. darklady310187

    darklady310187 Mrs. Oblivion 2015

    Ich wollte sowieso meinen Avatar ändern und jetzt habe ich es getan. [Spaß] Das Bild ist von einer Künstlerin namens rocklady, das ich ungefragt benutze...

    ...jetzt könnte ich mich ich selbst verklagen, denn rocklady bzw. ich sind die selbe Person. Oh, ich spreche von mir in der dritten Person: erstes Anzeichen von Schizophrenie. [/Spaß]

    Jetzt aber Spaß beiseite:-D. Das Bild habe ich selbst gemalt und trifft meinen Username in diesem Forum meiner Meinung nach am besten, denn die Figur auf dem Bild (die Originalfigur ist 2005 entstanden) heißt zufälligerweise auch Darklady. Das Originalbild befindet sich auch in meiner Fotogalerie. Also liegen alle Rechte bei mir. Und so gehe kein Risiko ein, von irgendwelchen geldgierigen Anwälten verklagt zu werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2007
  11. Acacyn

    Acacyn Abenteurer

    Meiner Meinung nach eine lächerliche Aktion von pseudomoralischen Urhebern.

    Alles gehört doch irgendwie jemanden, wer noch den Überblick im Urheberrechtchaos behält, kann sich echt glücklich schätzen.

    Diese Abmahnungen sind einfach unnötig und lächerlich.

    @darklady: Pass auf, dass nicht irgendeine Kanzlei dir jetzt ne Unterlassungschrift schickt :p Zu viele Anwälte sind hinterlistiger als der Teu... ...teburgerwald :pfeif:
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2007
  12. Fennighor

    Fennighor Ratsmitglied

    Das ist schon im Ansatz falsch. ;)

    Copyright und Urheberrecht sind zwei verschiedene Dinge.
    Hier rächt sich die Unart alles gleich zu 'verenglischen'. *g*

    Urheberrecht:

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
    (interessant ist dort auch der Abschnitt "„Zweiter Korb“ der Urheberrechtsreform")

    Das Copyright dagegen ist veräusserbar.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright


    ==================================

    Vollkommen richtig.
    Ohne Erlaubnis darf ich das Werk eines anderen nicht einfach verwenden, Punkt.


    Das ist falsch.

    Mit Kauf des Spieles Oblivion erwerbe ich gewisse Rechte an dem Werk.
    Einfach ausgedrückt: Die Nutzungsrechte

    Ich erwerbe niemals die Software selbst! (Ausnahmen bestätigen die Regel, die sind aber so speziell, dass man sie hier getrost vernachlässigen kann)
    Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ich eine Software (Spiel/Programm/Anwendung) kaufe.
    Ich erwerbe immer nur die Nutzungsrechte. Welche genau das sind, kann man in den Lizenzvereinbarungen nachlesen.
    Ob und inwieweit diese Form der Lizenzvereinbarung - per Mauklick auf 'OK' bei der Installation abgeschlossen - überhaupt gültig ist, darüber streiten sich die Gelehrten noch immer.
    Grundsätzlich sollte man einfach mal davon ausgehen das sie gültig ist, das bewahrt einen eher vor Klagen, als grundsätzlich anzunehmen, die Lizenzvereinbarung habe keine Gültigkeit.

    Wenn ich nun im Spiel einen Screenshot erstelle, dann ist dieser Screenshot mein Werk, ich habe dieses Werk geschaffen, nicht Bethesda oder sonstwer.
    Ich bin der Urheber dieses Werkes, ich habe die Rechte an diesem Werk, ich kann bestimmen wie mit diesem Werk verfahren wird.

    Kompliziert wird die Sache, wenn sich auf diesem Screenshot ein Logo wiederfindet, zB das Bethesda Logo.
    Da könnte dann in der Tat Bethesda auf die Idee kommen und sagen: 'Das ist mein, das darfst du so nicht verwenden.'

    Generell also:
    Screenshot mitten aus der Pampa, oder vor den Toren einer Stadt, beim Beten in der Kapelle, oder wie auch immer, kein Problem.

    Mit Firmenlogo oder ähnlichem, etwas das so nicht direkt mit dem Spielinhalt zu tun hat und klar erkennbar ist, da kann es Komplikationen geben.


    Nochmal: Copyright ist nicht Urheberrecht.

    Nicht umsonst gibt es zwei verschiedene Worte mit unterschiedlicher Bedeutung in beiden Sprachen und nicht eines das in beiden Sprachen dieselbe Bedeutung hat. ;)

    Zwei Dinge:
    1.: Zustimmung bei 'um Erlaubnis fragen', das ist die einzige echte Möglichkeit sich vor Repressalien zu schützen. Im Idealfall schriftlich, mit Datum und Unterschrift. Klingt bescheuert, kann aber sehr viel billiger sein als alles andere.

    2.: Auch wenn da auf einer Website steht: Avatare kostenlos, Avatare for free, oder was auch immer, im Kleingedruckten steht oft der Hinweis: 'Für die private Nutzung.'
    Das bedeutet: Auf meinem PC und nur auf meinem PC kostenlos, for free, oder was auch immer, nicht im WWW zu verwenden.

    Fehlt ein solcher Hinweis: Finger weg!
    Webmaster anschreiben, fragen wer der Urheber ist, Urheber fragen ob man das Werk verwenden darf.
    Sehr Wichtig: Glasklar formulieren wofür das Werk verwendet werden soll, ob dafür eine Erlaubnis erteilt werden kann.



    Schönes Beispiel für den Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht. *gg*
    Dem abgelichteten Mann fehlte schlicht das Copyright.
     
  13. Serarya

    Serarya Ehrbarer Bürger

    Bei dem Fall mit dem Fotographen beißen sich aber 2 Rechte...
    zum einem das Urhelberrecht des Fotografen und zum anderen das Recht das der Abgelichtete, für den das Foto ja geschossen wurde, mit seinem Besitz machen kann was er will. Wenn es um Entstellung des Werkes geht dann bekommt der Urheber meist recht, aber bei solchen "Online-Stellungen" ist meist der Abgelichtete im Vorteil...
     
  14. Fennighor

    Fennighor Ratsmitglied

    Nö, das sind zwei paar Schuhe.
    Nur weil du ein Bild, das Foto, besitzt, hast du noch lange nicht das Recht dieses auch zu veröffentlichen.
    Unter Umständen ist es dir sogar untersagt es zu veräussern, oder zu verleihen. Kommt ganz auf den Vertrag zwischen dir und dem Fotografen an.

    Das ist ja das Dilemma unter anderem bei Avataren.
    Da steht zum Beispiel als Klausel im Kleingedruckten: Frei für private Benutzung.
    Folgt man jetzt deiner Argumentation, wäre diese Klausel hinfällig, denn ich besitze den Avatar ja spätestens ab dem Moment, wo ich ihn in meinem Browser Cache habe, denn da wird er ja schon abgespeichert.
    Ich könnte also als Besitzer damit machen was ich will.

    Man stelle sich jetzt mal die Modder hier vor, die modden sich halbtod und ein anderer sagt: 'Hab ich gemacht' (er braucht ja nur den Mod zu besitzen, was schon durch einen einfachen Download erledigt wäre)
    Da käme der mit durch, gäbs das UrhG nicht.
     
  15. Serarya

    Serarya Ehrbarer Bürger

    Also bei uns im IT-Recht Kurs damals wurde genau dieser Fall beschrieben...(na ja, nicht genau, sondern ein Maler malt ein Portrait). Das Portrait ging in das Eigentum des Portraitierten über (Eigentum <> Besitz).
    Lediglich die Rechte des Urhebers blieben. Da das Portrait am Ende doch nicht so toll war wollte der Eigentümer das ändern lassen, was in seinem Recht auch ok ist.
    Wenn jetzt der Eigentümer genau DAS ändern lassen will, was ein besonderer Ausdruck des Künstlers war und der sich dagegen ausspricht das er das nicht zulässt (Entstellung des Werkes) dann haben wir den perfekten Konflikt. Da liegt es an einem Richter: Bekommt derjenige Recht, der das Portrait jeden Tag sehen muss und der der auch noch drauf abgebildet ist oder der der das Bild gemalt hat un d mit einer Veränderung seinen Künstlerischen Ausdruck verlieren würde
     
  16. Fennighor

    Fennighor Ratsmitglied

    Eigentum ist nicht gleich Besitz. ;)



    In dem einen Fall geht es um eine Veröffentlichung, in dem anderen um eine Änderung.
    Das sind zwei grundverschiedene Fälle. Kunstwerke sind dazu noch eine Klasse für sich.

    Ich möchte nicht in der Haut des Richters stecken. *gg*
     
  17. Clover

    Clover Bürger

    Ich bin mir nicht sicher, ob mich diese ganze Abmahnungsgeschichte wirklich überrascht, aber wenigstens habe ich jetzt, dank des Links von doritis, einen unbedenklichen Gratisavatar gefunden.
     
    doritis gefällt das.
  18. A-Bomb

    A-Bomb Ehrbarer Bürger

    Hab mir jetzt einen Avatar mit Paint gemalt, ich find den hübsch :roll:
     
    doritis gefällt das.
  19. Gecko20

    Gecko20 Abenteurer

    Also.. um meine Meinung zu sagen:

    Ich finde Personen die Bilder erstellen und dann gezielt danach suchen um Geld zu kassieren einfach nur dumm.

    Wenn ich so Bilder erstellen würde, würde ich mich eher freuen, wenn welche diese nutzen.

    Und dieser Copyright Fatanismus regt mich auch langsam auf.
    Man weiss überhaupt nicht mehr was legal ist und nicht. Und ich als Webmaster meiner Site habe da ein Problem, da ich Grafikbearbeitungsprogramme nicht verstehe (KA wieso XD) bin ich IMMER auf andere angewiesen die mir diese erstellen.

    Zum Glück macht das ein Freund für mich und ich denke nicht dass dieser mich anklagt wenn ich seine Grafiken nutze, zumalen ich seinen Namen nenne wenn ich eine Grafik nutze

    Und ich werde versuchen allen, denen so etwas passiert wie in nirn.de, zu helfen solange ich selbst genügend Geld dafür habe (ist leider nicht oft so)


    mfg, gecko20


    EDIT: ich entferne meinen avatar und mache mir einen eigenen
     
  20. doritis

    doritis Freund des Hauses

    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2007
    Gecko20 gefällt das.
  21. Werbung (Nur für Gäste)
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